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StK: Bürgernähe durch Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen bis Ende 2020 – Digitale Verwaltung hat 24 Stunden pro Tag geöffnet

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Die digitale Verwaltung kennt keine Öffnungszeiten. Der Kontakt von Bürgern und Unternehmen mit Behörden soll einfach, schnell und online funktionieren – und das 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Um das zu ermöglichen, wird Bayern die wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits bis Ende 2020 digital bereitstellen. Das ist zwei Jahre schneller als vom Bund im „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ gefordert.

Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2022 Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Darunter fallen etwa 6.000 Verwaltungsleistungen in 14 Themenfeldern. Um das Ziel der Digitalisierung der Verwaltung zu erreichen, zündet Bayern den Digital-Turbo. Der Ministerrat hat dafür einen Masterplan mit folgenden Bausteinen beschlossen:

  • Bayerische Roadmap 2020: Bayern wird die rund 55 wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits Ende 2020 digital bereitstellen. Darunter fallen etwa Leistungen aus dem Bereich Steuern wie Einkommenssteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer; Leistungen aus dem Bereich Familie wie Familiengeld, Geburtsurkunde und Elterngeld sowie Leistungen aus dem Bereich Unternehmen wie Unternehmensanmeldung und Gewerberegisterauszug. Derzeit sind 28 dieser rund 55 wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits online verfügbar, 20 weitere befinden sich in der Umsetzung. So schaffen wir digitale Bürgernähe.
  • Aufbau von Infrastruktur für Land und Kommunen: Der Freistaat hat zentrale Komponenten und Basisdienste wie das BayernPortal oder die BayernID entwickelt und stellt diese den staatlichen Behörden und Kommunen kostenfrei zur Verfügung.
  • Digitale Innovationslabore: Um den Ausbau von digitalen Verwaltungsleistungen zügig voranzutreiben, pilotiert das Digitalministerium ein „Digitales Innovationslabor“. Ziel ist ein BayernStandard, um für alle Verwaltungsleistungen ein einheitliches Erscheinungsbild mit hohem Wiedererkennungseffekt zu etablieren und verbindlich vorzugeben. Dabei ist die konsequente Nutzerorientierung ein zentraler Erfolgsfaktor. Nutzer sollen von Anfang an mit am Tisch sitzen und ihre Perspektive einbringen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 33 v. 11.02.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)