Gesetzgebung

StMAS: Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz im Landtag – Sozialministerin Trautner: „Ein wichtiger Schritt zu mehr Inklusion in Bayern“

Heute hat sich der Bayerische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetzes befasst. Dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner:

„Mit den geplanten Verbesserungen im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag für ein noch inklusiveres Bayern. So wird eine inklusive Gesellschaft Schritt für Schritt Wirklichkeit!“

Grundlage für den Gesetzesentwurf ist die UN-Behindertenrechtskonvention. An ihre Vorgaben werden die bayerischen Regelungen angepasst und Verbesserungen insbesondere bei der Barrierefreiheit umgesetzt. Dies sind beispielsweise Verbesserungen im Bereich der baulichen Barrierefreiheit und der Kommunikation in verständlicher Sprache. So wird zukünftig die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen auf alle Um- und Erweiterungsbauten öffentlicher Stellen ausgeweitet. Neu ist außerdem, dass die Barrierefreiheit auch bei der Anmietung von staatlichen Gebäuden Berücksichtigung findet. Bei Gebäudeteilen, die nicht von der eigentlichen Baumaßnahme betroffen sind, sollen Zugangsbarrieren festgestellt und abgebaut werden. Mit der Neuregelung zur Kommunikation in verständlicher Sprache wird die barrierefreie Kommunikation wesentlich verbessert. Das kommt vor allem Menschen mit geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten zugute.

„Mit diesen und weiteren Verbesserungen treiben wir die Inklusion in Bayern voran. Über allem steht dabei das Ziel, Menschen mit Behinderung echte Teilhabe zu ermöglichen“, so Trautner.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 45 v. 11.202.2020

Redaktionelle Hinweise

  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Verfahrensstand- bzw. Verlauf: hier.