Gesetzgebung

StK: Bayern will Weideschlachtung ausbauen – Stärkung der regionalen Landwirtschaft und Umwelt

Der Ministerrat hat beschlossen, Erleichterungen für die Weideschlachtung auf den Weg zu bringen. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Bundesratsentschließung aufgefordert, weitere Ausnahmeregelungen für eine Schlachtung im Haltungsbetrieb zu ermöglichen.

Mit der Initiative soll erreicht werden, dass Tiere zukünftig noch häufiger in vertrauter Umgebung tierschonend geschlachtet werden können. Gleichzeitig wird damit die Anwendung traditioneller Methoden auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen gestärkt. Weideschlachtung ist oft mit einer direkten Vermarktung verbunden. Dies führt zu kurzen Wegen, stärkt die bäuerliche Landwirtschaft und ermöglicht Verbrauchern den Erwerb regionaler Produkte. Regionale Vermarktung schafft Vertrauen bei den Verbrauchern und erhöht die Wertschöpfung vor Ort. Durch den Verzicht auf den Transport der lebenden Tiere in den Schlachtbetrieb ist außerdem eine besonders tierschonende Schlachtung möglich. Dies kann sich auch positiv auf die Fleischqualität auswirken.

Aktuell ist nur bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern die Weideschlachtung ohne zugelassene Schlachteinheit erlaubt. Diese Ausnahmevorschrift auf Bundesebene soll auf Schweine ausgeweitet werden. Außerdem sollen Ausnahmeregelungen für andere Haltungsformen, insbesondere nur saisonweise im Freien gehaltene Rinder und Schweine, geschaffen werden.

Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auch auf europäischer Ebene für eine tierschutzgerechte Weideschlachtung einzusetzen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 40 v. 18.02.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)