Gesetzgebung

StMWi: Neue Windräder blinken nicht mehr ständig – Aiwanger: „Akzeptanz der Windenergie wird sich erhöhen“

Bis zum 30. Juni 2021 müssen alle deutschen Windenergieanlagen so umgerüstet werden, dass das nächtliche Dauerblinken entfällt. Auch alle neuen Windräder werden vor der Inbetriebnahme mit der sogenannten „bedarfsgesteuerten Nachkennzeichnung“ ausgestattet. Die neue Technologie wertet die Transpondersignale von Luftfahrzeugen aus und aktiviert die Blinksignale nur, wenn sich ein Flugobjekt der Anlage nähert.

Der Bundesrat hatte dieser Neuregelung Mitte Februar zugestimmt.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt den Einsatz dieser neuen Technologie.

Aiwanger: „Wenn das störende Dauerblinken wegfällt, wird das die Akzeptanz der Windräder in der Bevölkerung erhöhen.“

Pressemitteilung des StMWi Nr. 43 v. 27.02.2020