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StK: Bayern baut Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder weiter aus – Verwaltungsvereinbarung zum Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

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Die bayerische Staatsregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder weiter zu verbessern. Dafür sollen aus dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für die Jahre 2020 bis 2023 pro Jahr rund vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Kabinett hat heute den Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung gebilligt.

Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können beispielsweise Maßnahmen gefördert werden, die den Aus-, Um- und Neubau oder die Sanierung von Hilfseinrichtungen (z.B. Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen) zum Ziel haben. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben wird dabei der Bund tragen. Die verbleibenden 10 Prozent sind durch Eigen- oder Drittmittel, z.B. durch eine Landes-Kofinanzierung, zu erbringen.

Um die Mittel abrufen zu können, soll die Verwaltungsvereinbarung zum Bundesförderprogramm nach Einbindung des Landtags zeitnah unterzeichnet werden. Dabei ist gewährleistet, dass der Freistaat das Letztentscheidungsrecht darüber hat, welche Projekte mit den Bundesmitteln in Bayern gefördert werden.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 58 v. 10.03.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)