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StMI: Wiedereröffnung des sanierten Eingangsbereiches des VG Ansbach – Generalsanierung ist Investition in die Zukunft der Stadt / Ansbach bestens geeignet für den Sitz des VGH

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Generalsanierung des VG Ansbach, die einen Gesamtumfang von rund 10,5 Millionen Euro hat, als eine „Investition in unseren Rechtsstaat und zugleich in die Zukunft der Stadt Ansbach“ bezeichnet. Die 2016 begonnene, aufwändige Generalsanierung erfolgt in insgesamt fünf Bauabschnitten und wird bis zum Jahr 2022 andauern. Nach der bereits im Frühjahr 2018 fertiggestellten Sanierung des Westflügels konnte nun der neue Eingangsbereich fertiggestellt werden. Dieser kann laut Herrmann nicht nur mit einem freundlichen und ansprechenden Erscheinungsbild punkten.

„Der neue Eingangsbereich ist barrierefrei und entspricht mit der neuen Sicherheitsschleuse auch den aktuellen Sicherheitsanforderungen moderner Gerichtsgebäude“, lobte der Innenminister.

Herrmann betonte, Ansbach werde als Gerichtsstandort künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen.

„In den nächsten zehn Jahren wird der gesamte Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sowie die Landesanwaltschaft Bayern aus strukturpolitischen Gründen nach Ansbach umziehen. Das wird die Region weiter stärken und neue Chancen und Möglichkeiten eröffnen“, erklärte Herrmann.

Ansbach ist aus Herrmanns Sicht ein „bestens geeigneter und attraktiver Standort für den Sitz des Verwaltungsgerichtshofs“. Der Minister ist fest davon überzeugt, dass gerade auch in Ansbach künftig qualifizierter Nachwuchs für den Verwaltungsgerichtshof gewonnen werden kann.

Gegenteiligen Stimmen widerspreche ich ganz entschieden“, machte Bayerns Innenminister deutlich.

Die wachsende überregionale Bedeutung der Stadt Ansbach rechtfertigt es nach Herrmanns Worten zudem, die bestehenden Taktverbindungen im Schienenpersonennahverkehr gerade zu den Stoßzeiten deutlich zu verstärken.

„Auch eine verstärkte Anbindung an den Schienenfernverkehr mit einem ICE-Halt ist unser Ziel“, betonte Herrmann.

Pressemitteilung des StMI Nr. 24b v. 12.03.2020