Gesetzgebung

StMJ: Bundestag berät Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beraten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich dazu heute in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag: „Hass und Hetze haben inzwischen ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Zudem können aus Worten Gewalttaten werden. Die Bekämpfung von Extremismus und von Hass im Netz gehören deshalb zusammen. Unser Rechtsstaat muss wehrhaft sein. Er muss hinschauen und bei strafbarem Hass im Netz durchgreifen.“

„Dazu brauchen unsere Ermittlungsbehörden gute gesetzliche Rahmenbedingungen“, so Eisenreich weiter.

„Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist ein sehr guter Schritt, der Entschlossenheit zeigt. Ich begrüße auch, dass unser bayerischer Vorschlag zur härteren Bestrafung antisemitischer Straftaten übernommen wurde. Das ist ein klares Signal gegen Judenfeindlichkeit und Ausgrenzung. Gut und richtig ist auch, dass der Gesetzentwurf das Beleidigungsstrafrecht nachschärft. Statt punktueller Änderungen brauchen wir aber eine umfassende Modernisierung des Beleidigungsstrafrechts.“

Zudem hält Eisenreich es für notwendig, die sozialen Medien noch stärker in die Pflicht zu nehmen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass Gewinne privatisiert, aber Probleme für Demokratie und Rechtsstaat sozialisiert werden. Die sozialen Medien müssen ihrer Verantwortung noch stärker gerecht werden“, so Eisenreich abschließend.

Pressemitteilung des StMJ Nr. 28 v. 12.03.2020