Abschlagszahlungen an Busunternehmen werden vorgezogen / Unterstützung auch für Landkreise und kreisfreie Städte / Verkehrsministerin Schreyer: „Schnelle Hilfe, um finanzielle folgen durch Corona abzumildern“
Die Folgen des Corona-Virus schlagen neben vielen Wirtschaftszweigen auch direkt auf Bayerns Busunternehmen durch. Zu den gesunkenen Fahrgastzahlen im Reiseverkehr kommen nun Einnahmeausfälle durch die Schließung sämtlicher Schulen in Bayern und dem damit zum Erliegen kommenden Schulbusverkehr.
Verkehrsministerin Kerstin Schreyer:
„Wir lassen unsere Busunternehmen nicht im Regen stehen und geben ihnen die nötigen Mittel an die Hand, um finanziellen Einbußen schnell zu überbrücken. Gleichzeitig unterstützen wir auch die Landkreise.“
Angesichts der Auswirkungen des Corona-Virus auf die Busunternehmen wird die Abschlagszahlung für den Ausgleich im Ausbildungsverkehr für das Jahr 2020 vorgezogen. Eigentlich war sie erst zum 15. Juli fällig, nun kann sie schon kommende Woche beantragt werden und soll dementsprechend schnell zur Auszahlung kommen. Die Abschlagszahlung liegt bei 40 Prozent des zuletzt gewähren Ausgleichs, den die Unternehmen dafür erhalten, die Zeitfahrkarten für Schüler und Auszubildende zu vergünstigen. Insgesamt liegt die Summe für ganz Bayern bei rund 35 Millionen Euro.
„Wir handeln schnell und umfangreich“, erklärt Schreyer.
„Da viele Unternehmen sowohl im öffentlichen Personennahverkehr als auch im Reiseverkehr aktiv sind, profitiert eine Vielzahl der Busunternehmen von dieser Maßnahme.“
Die Unternehmen können bereits ab Montag bei den jeweiligen Bezirksregierungen die Auszahlung der Abschlagszahlung formlos beantragen.
Und auch die Landkreise erhalten schnell zusätzliche finanzielle Spielräume. Neben dem Abschlag, den die Verkehrsunternehmen direkt erhalten, bekommen auch Landkreise und kreisfreie Städte eine Abschlagszahlung auf die jährliche ÖPNV-Zuweisung des Freistaats Bayern.
Ministerin Schreyer: „Wir geben den Landkreisen und Städten somit die Möglichkeit, bereits ab der kommenden Woche ihre Verkehrsunternehmen vor Ort beim Ausgleich der Betriebskosten schneller zu unterstützen.“
Eigentlich hätten die Landkreise und kreisfreien Städte erst wie üblich Mitte Mai 40 Prozent des letztjährigen Ausgleichs erhalten. Nun erhalten sie schon Mitte März 75 Prozent der Vorjahressumme.
Pressemitteilung des StMB Nr. 31 v. 14.03.2020