Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 18/7073 v. 24.03.2020). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Die Änderungsempfehlungen enthalten auch eine ursprünglich nicht vorgesehene Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG), um die Stichwahlen im Rahmen der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020, die am 29.03.2020 aus Gründen des Infektionsschutzes im Zuge der Corona-Pandemie ausschließlich als Briefwahlen durchgeführt werden sollen, auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

Hiernach soll das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) einen neuen Art. 60a erhalten:

Art. 60a Stichwahlen im Rahmen der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2020

1Die am 29. März 2020 im Zuge der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen erforderlich werdenden Stichwahlen werden ausschließlich als Briefwahlen durchgeführt. 2Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden durch die Gemeinden an alle wahlberechtigten Personen von Amts wegen ohne Antrag versandt.

Der Beschlussempfehlung liegt insbesondere der Änderungsantrag auf LT-Drs. 18/6983 v. 19.03.2020 zu Grunde. Die Änderungen sind dort näher begründet.

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Verfahrensstand/Beratungsverlauf: hier.
  • Verbundene Meldungen (zum Gesetzgebungsverfahren): hier.

(koh)