Gesetzgebung

StMELF: Bayern lehnt Düngeverordnung ab – Kaniber: Fachliche Argumente wurden ignoriert

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ist enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrats zur neuen Düngeverordnung. Bis zuletzt habe sie für praxisgerechte, wissenschaftlich begründete Änderungen in der Düngeverordnung und für die Verschiebung der zahlreichen für die Landwirte aufwendigen Neuregelungen gekämpft und dafür intensiv um Zustimmung in den anderen Bundesländern geworben – allerdings vergebens.

„Für uns alle ist Wasser ein besonders wertvolles Gut, das geschützt werden muss. Bayern hat aber nichts Unmögliches gefordert und Anträge im Sinne der Umwelt und der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft gestellt. Dass unsere Argumente dennoch seit Monaten vom Bund beiseite gewischt wurden und auch im Bundesratsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben, hat uns letztlich keine andere Wahl gelassen als der Düngeverordnung nicht zuzustimmen“, sagte Kaniber.

„Es ist das Mindeste, dass die Neuregelungen für Landwirte in besonders belasteten Gebieten bis zum 1. Januar ausgesetzt werden, da deren Ausweisung noch völlig unklar ist. Eine generelle Verschiebung der Auflagen wäre das Gebot der Stunde gewesen. Das war unsere zentrale Forderung“, sagte die bayerische Landwirtschaftsministerin.

Als wichtigen Beitrag zum Umweltschutz hatte Kaniber beantragt, die bedarfsgerechte Düngung aller Zwischenfrüchte zu ermöglichen. Denn nur wenn sich die Zwischenfrüchte gut entwickeln können sie vor Erosion schützen. Zusätzlich hatte Bayern sich dafür eingesetzt, dass die geplanten Aufzeichnungsfristen für Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage verlängert werden. Beide Anträge fanden in der Länderkammer jedoch keine Mehrheit.

Kaniber hatte immer wieder gefordert, dass die Entscheidungen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung wissenschaftlich begründet, fachlich gerechtfertigt und von den Ländern auch umsetzbar sein müssten.

„Wir werden nun alles daran setzen, dass wir bei der Ausweisung der Roten Gebiete schnell vorankommen, die Regelungen praxisgerecht umsetzen, um Planungssicherheit für die Landwirte gewährleisten zu können“, so Kaniber.

Pressemitteilung des StMELF v. 27.03.2020