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StK: Gesundheit und Soziales – Bonus im Gesundheits- und Pflegebereich / Optimierung des Beschaffungswesens

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Bonus im Gesundheits- und Pflegebereich

Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Notfallsanitäter und Rettungsassistenten leisten Enormes bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Sie halten die wichtige Gesundheitsversorgung am Laufen und sind trotz aller Vorkehrungen einem zusätzlichen Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Staatsregierung wird ihnen deshalb als Zeichen der Anerkennung für dieses außergewöhnliche Engagement in Bayern eine einmalige Sonderzahlung gewähren. Berechtigte, die regelmäßig mehr als 25 Stunden/Woche arbeiten, erhalten 500 Euro, Berechtigte, die regelmäßig 25 Stunden/Woche oder weniger arbeiten, erhalten 300 Euro.

Optimierung des Beschaffungswesens – Organisation und Finanzbedarf

Die Bayerische Staatsregierung arbeitet mit Hochdruck an der Beschaffung von Schutzausrüstung, medizinischen Geräten und weiterem medizinischem Verbrauchsmaterial. Sie wird dabei von vielen Akteuren auch aus der bayerischen Wirtschaft unterstützt. Die internationale Marktlage stellt die Beschaffung von Schutzausrüstungen, Beatmungsgeräten und weiteren medizinischen Großgeräten (insbesondere CTs) jedoch vor viele Herausforderungen. So ist oft der Einsatz erheblicher finanzieller Mittel erforderlich und Aufträge werden oft nur mit hohen Vorauszahlungen angenommen. Ein reguläres Vergabeverfahren kann aufgrund der kurzen Zeitfenster der Angebote in der Regel nicht durchgeführt werden. Diese Herausforderungen erfordern eine schlagkräftige Beschaffungsstruktur und ausreichend finanzielle Mitteln.

Das Gesundheitsministerium wird deshalb ermächtigt, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Beschaffungsaufträge für Schutzausrüstung und Verbrauchsmaterial bis zu 25 Mio. Euro netto sowie für Medizingeräte bis zu 50 Mio. Euro netto je Angebot zu vergeben. Gehen Angebote über diese Betragsgrenzen hinaus, ist vor der Auftragsvergabe die Zustimmung des Ministerrats oder im Eilfall des Katastrophenstabs Corona-Pandemie einzuholen.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 79 v. 07.04.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)