Gesetzgebung

BayMBl. (192/2020): Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV)

Die o.g. Verordnung v. 09.04.2020 wurde am 09.04.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 192). Sie tritt am 10.04.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 19.04.2020 außer Kraft treten. Die Verordnung sieht § 1 eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für Menschen vor, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen und in § 2 Ausnahmen hiervon. Der bayerischen Verordnung liegt die von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitete „Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ zu Grunde. (koh)