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StK: Bayerische Hilfsprogramme – Einrichtungen der stationären Versorgung/ Kommunen/ Kunst und Kultur/ Soziales/ Organisierter Sport

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Der Freistaat Bayern hilft im sozialen und kulturellen Bereich mit einem Volumen von rund 0,5 Mrd. Euro über Bayern. Sie sollen dort Härten abfedern:

Einrichtungen der stationären Versorgung

In den Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der stationären Versorgung haben Corona-Patienten nach wie vor höchste Priorität. Die Staatsregierung hatte mittels Allgemeinverfügung vom 19.03. alle Leistungserbringer – auch Reha-Kliniken – dazu angewiesen, alle nicht notwendigen Behandlungen und Operationen, soweit medizinisch vertretbar, zu verschieben. Wichtig ist dabei, dass den Einrichtungen kein bleibender finanzieller Nachteil für ihren Einsatz entsteht und ihre Liquidität infolge der Corona-Pandemie nicht gefährdet wird. Das am 28.03. in Kraft getretene Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz des Bundes wird jedoch nicht alle finanziellen Fragen der Einrichtungen der stationären Versorgung in Bayern vollumfänglich lösen. Die Staatsregierung wird daher im erforderlichen Umfang nachsteuern und ihrerseits Liquiditätshilfen in folgendem Umfang zur Verfügung stellen:

  • Akut-Krankenhäuser

Die Träger von COVID-19-Patienten behandelnden Krankenhäusern erhalten in Anerkennung der besonderen Leistungen je COVID-Patient und Tag eine Sonderzahlung von 70 Euro. Voraussetzung ist die Meldung der behandelten Patienten im Meldesystem IVENA.

  • Reine Privatkliniken

Reine Privatkliniken erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 280 Euro pro Tag und Bett für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020. Sollten Privatkliniken vor dem Ende dieser Frist aus der Pflicht zur Bereithaltung und zum Aufschub planbarer Eingriffe entlassen werden, läuft der Anspruch drei Wochen nach Wirksamwerden dieser Entscheidung, spätestens aber zum 31.07.2020 aus.

  • Vorsorge- und Reha-Einrichtungen

Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation mit Verträgen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten eine Vorhaltepauschale in Höhe von 50 Euro pro Tag im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 als Ergänzung zur Ausgleichszahlungen des Bundes.

Das Gesundheitsministerium wird entsprechende Zuwendungsrichtlinien erlassen. Zur Umsetzung werden 138 Mio. Euro sowie die für den Vollzug erforderlichen Sachmittel aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie bereitgestellt.

Kommunen

Der Bayerischen Staatsregierung ist bewusst, dass die Kommunen ebenso wie der Freistaat aufgrund der Corona-Krise im weiteren Verlauf des Jahres erheblich weniger Steuern einnehmen werden. Die konkreten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunalen Steuereinnahmen können derzeit noch nicht solide abgeschätzt werden. Erste Anhaltspunkte für die Auswirkungen im Gesamtjahr könnte die nächste Steuerschätzung im Mai 2020 ergeben.

Der Freistaat steht auch in dieser einzigartigen Krise als verlässlicher Partner an der Seite seiner Kommunen. Der kommunale Finanzausgleich 2020 ist dabei eine echte Stütze für die bayerischen Kommunen. Mit einem Rekordvolumen von über 10 Mrd. Euro ist er von den aktuellen Entwicklungen im Jahr 2020 grundsätzlich nicht betroffen. Um die Liquidität der Kommunen in den nächsten Monaten kurzfristig zu stärken, werden jedoch bei Schlüsselzuweisungen, Finanzzuweisungen und Investitionspauschalen die festgelegten Auszahlungszeitpunkte innerhalb des Jahres 2020 im Gesamtumfang von 2 Mrd. Euro stufenweise vorgezogen. Der entsprechende Verordnungsentwurf des Finanzministeriums wird nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Kraft gesetzt.

Außerdem wurden von Seiten des Innenministeriums haushaltsrechtliche Maßnahmen getroffen, um die Zahlungsfähigkeit der bayerischen Kommunen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere eine Lockerung der Regelungen für Kassenkredite.

Kunst und Kultur

Auch bei soloselbständigen Künstlern sowie Kunst- und Kultureinrichtungen kommt es infolge der Corona-Krise zu spezifischen Härten, da Kultur und Kreativwirtschaft – anders als viele andere Bereiche – noch längere Zeit von Schließungen betroffen sind. Darüber hinaus sind auch die Studentenwerke in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Der Freistaat kommt dem Förderauftrag aus Art. 140 der Bayerischen Verfassung, die Kunst und das kulturelle Leben zu fördern und insbesondere Mittel zur Unterstützung von Künstlern bereitzustellen, mit hohem finanziellem Engagement nach. Die Staatsregierung hat dazu folgende Hilfsprogramme beschlossen:

  • Solokünstler

Der Ministerrat hat ein neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler in Höhe von bis zu 90 Mio. Euro beschlossen. Es soll bis zu 30.000 in der Künstlersozialkasse versicherte Solokünstler erfassen, die bislang nicht von dem Programm „Soforthilfe Corona“ erfasst werden. Sie sollen über drei Monate monatlich 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Das Wissenschaftsministerium legt die genauen Fördergrundsätze fest. Das Programm wird über die Bezirksregierungen und die Landeshauptstadt München abgewickelt.

  • Staatlich geförderte nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen

Auch bei zahlreichen staatlich geförderten nichtstaatlichen Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen ist mit erheblichen „coronabedingten“ Einnahmeausfällen/Folgekosten zu rechnen. Der Ministerrat hat deshalb 10 Mio. Euro für den Ausgleich von Härten bei diesen Einrichtungen eingeplant. Davon können über 300 Einrichtungen profitieren.

  • Studentenwerke

Aufgrund der Corona-Pandemie besteht die Gefahr einer massiven wirtschaftlichen Schieflage durch geschlossene Gastronomiebetriebe (Mensen/Cafeterien) der Studentenwerke. Der Ministerrat hat beschlossen, zum Ausgleich der bei den Bayerischen Studentenwerken anfallenden Sonderlasten einen Betrag von bis zu 5 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Studentenwerke gegenüber dem Wissenschaftsministerium entsprechende unabweisbar notwendige härtefallbedingte Unterstützungsbedarfe darlegen können.

Soziales

  • Kindertagesbetreuung

Die staatliche angeordnete Schließung von Betreuungseinrichtungen soll finanziell nicht zu Lasten der Eltern gehen. Der Freistaat entlastet deshalb die Eltern bei den Kinderbetreuungsgebühren. Hierfür stellt Bayern rund 170 Mio. Euro bereit.

  • Träger der sozialen Dienste und Einrichtungen

Durch die Corona-Krise sind neben Unternehmen auch die Träger der sozialen Dienste und Einrichtungen erheblich wirtschaftlich belastet. Sie sind zumeist gemeinnützig organisiert und können damit anders als gewerbliche Unternehmen kaum Gewinne machen, adäquate Rücklagen bilden oder Kredite aufnehmen. Da die Hilfsprogramme des Bundes und Landes (insbesondere Soforthilfen) bei den sozialen Diensten oft Lücken lassen, greift die Staatsregierung ergänzend ein.

Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten erhalten eine Entschädigung von 60 Prozent der entfallenden Einnahmen bis Ende Juli 2020. Auch für kleinere Träger sozialer Einrichtungen wie Ehe- und Familienberatungsstellen, Jugendwerkstätten, Mütterzentren oder Frauenhäuser sieht der Freistaat Notmaßnahmen vor.

Organisierter Sport

Der organisierte Sport hat eine große gesundheitliche und gesellschaftliche Bedeutung in Bayern. Insgesamt zählen rund 12.000 Sportvereine und 5.000 Schützenvereine etwa fünf Millionen Mitglieder – das ist mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Bayern. Um die Folgen der Corona-Pandemie abfedern zu können, sollen die Vereine bestmöglich unterstützt werden. Dafür wird die Vereinspauschale in diesem Jahr auf 40 Mio. Euro verdoppelt. Damit ermöglicht die Staatsregierung dem organisierten Sport schnelle und unbürokratische Hilfe in dieser schwierigen Zeit.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 87 v. 21.04.2020 (Bericht aus der Kabinettssitzung)