Gesetzgebung

Die Bauordnungs-Novelle 2021

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Der Bayerische Landtag beschloss am 02.12.2020 den Gesetzesentwurf „zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus und weiterer Rechtsvorschriften“.

Das Gesetz ist zum 01.02.2021 in Kraft getreten und hat insbesondere für die Bayerische Bauordnung (nf. BayBO) eine Vielzahl nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch relevanter Änderungen mit sich gebracht. Das durch den Gesetzgeber verfolgte Ziel hinter der unhandlich anmutenden Bezeichnung der Novelle resultiert klar aus dem sich gesellschaftlich immer weiter verfestigenden Konfliktthema der Wohnraumknappheit und dem sich daraus zwangsläufig ergebenden Bedürfnis, dem entgegenzuwirken. Unter dem gedanklichen Leitfaden der Effizienz und Beschleunigung soll neuer Wohnraum dadurch geschaffen werden, dass Bauen nicht nur schneller und unkomplizierter, sondern auch günstiger wird. Im Rahmen einer sich über die nachfolgenden Ausgaben erstreckenden Aufsatzreihe werden die wesentlichen Änderungen der BayBO beleuchtet und ihre praktische Tragweite für die Verwaltung detailliert aufgearbeitet.

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