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Vergabewesen: Leicht erhöhte EU-Schwellenwerte ab 1.1.2022

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Die EU-Kommission hat die Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht am 11.11.2021 im Amtsblatt der EU (L 398, 19 ff.) veröffentlicht. Die Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt alle zwei Jahre. Die Schwellenwerte wurden leicht erhöht. Ab dem 1.1.2022 gelten folgende Schwellenwerte:

1. Klassische Richtlinie (2014/24/EU)

Bauleistungen: 5.382.000 Euro (bis 31.12.2021: 5.350.000 Euro)

Liefer-/Dienstleistungen:

Zentrale Regierungsbehörden: 140.000 Euro (bisher: 139.000 Euro)

Übrige öffentliche Auftraggeber: 215.000 Euro (bisher: 214.000 Euro)

Bei der Vergabe von Sozialen und anderen Besonderen Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU gab es keine Anpassung. Der Schwellenwert beträgt weiterhin 750.000 Euro.

2. Konzessionen (2014/23/EU)

5.382.000 Euro (bisher: 5.350.000 Euro)

3. Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

Bauleistungen: 5.382.000 Euro (bisher: 5.350.000 Euro)

Liefer-/Dienstleistungen: 431.000 Euro (bisher: 428.000 Euro)

 

Erschienen in der FStBay 2022/1, Rn 12