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Umgang mit Kriegerdenkmälern in Bayern

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Hierzu gab es eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag. In einer Vorbemerkung führten die Fragesteller aus: „In Deutschland stehen mehr als 100 000 Kriegerdenkmäler in Städten und Dörfern, die mit Skulpturen und Texten der getöteten Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges gedenken. Viele davon auch im Freistaat Bayern.

Zu Gedenktagen wie dem ,Volkstrauertag‘ werden an Kriegerdenkmälern Kränze der Bundeswehr, der Kommunen oder von Veteranenverbänden abgelegt. Einige dieser Gedenkorte fallen durch kriegsverherrlichende Texte auf oder sind in einem triumphalen Gestus gestaltet und damit auch Anlaufpunkte für extrem rechte Gruppierungen und Burschenschaften (vgl. Rechter Aufmarsch am Kriegerdenkmal, https://www.sueddeutsche.dc/bayern/volkstrauertag-rechter-aufmarsch-am-kriegerdenkmal-1.1818130 , und Erlanger Burschenschaft: Gezielte Provokation am Volkstrauertag) …

Der unten vermerkten Antwort der Bundesregierung vom 17.12.2021 entnehmen wir auszugsweise: …

7. Hält die Bundesregierung es für nötig und angebracht, sich kritisch mit kriegsverherrlichenden Denkmälern im öffentlichen Raum auseinanderzusetzen, und wenn ja, wie sollte eine solche kritische Würdigung aussehen?

a) In welchen Fällen ist dies aus Sicht der Bundesregierung verzichtbar?

b) In welcher Form hat die Bundesregierung seit 2017 die künstlerisch-kritische Auseinandersetzung mit Kriegerdenkmälern in Bayern unterstützt?

„Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Pflege, Erforschung und Vermittlung von Kulturdenkmalen sind nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zuvörderst Angelegenheit der Länder und Kommunen. Die Auseinandersetzung bzw. Diskussionen um einen geeigneten Umgang mit bestimmten Denkmälern und Erinnerungsorten kann nur jeweils von den Beteiligten in den Kommunen vor Ort geführt werden. Jedes Denkmal hat seine eigene Geschichte, die unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft vor Ort erörtert sowie öffentlich vermittelt werden kann und muss. Die Bundesregierung unterstützt dort, wo sie erinnerungspolitisch zuständig ist, ausdrücklich eine solche kontextualisierende und historisch-kritische Annäherung an die Vergangenheit sowie ihrer sichtbaren Zeugnisse …“

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung solcher Kriegerdenkmäler für die extrem rechte und neonazistische Szene (bitte erläutern)?

10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die Anziehungskraft von Kriegerdenkmälern im eigenen Besitz für die extrem rechte und neonazistische Szene zu reduzieren?

„Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung beteiligt sich insbesondere am Volkstrauertag zum allgemeinen Totengedenken sowie zum mahnenden Gedenken der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Damit soll die Erinnerung für zukünftige Generationen wachgehalten werden, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben. Die Orte der jeweiligen Gedenkveranstaltungen wählen dabei die Bürgerinnen und Bürger vor Ort oder ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus. Inhaltlich grundlegend für die Gedenkveranstaltungen ist das Totengedenken des Bundespräsidenten, welches dieser jährlich im Deutschen Bundestag anlässlich des Volkstrauertages verliest.“

Antwort der Bundesregierung vom 17.12.2021 – BT-Drs. 20/648

Der Beitrag stammt aus der FstBY 2022/160.