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Neue Förderung für kommunale Wärmeplanung

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Kommunen tragen entscheidend zu den gesetzten Klimaschutzzielen bei. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seit 2008 Kommunen und kommunale Akteure im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) finanziell dabei, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. So wurden mit Förderung über die Kommunalrichtlinie – dem größten Breitenförderprogramm der NKI – mehr als 22 000 Klimaschutzprojekte in mehr als 4 450 Kommunen auf den Weg gebracht.

Zum 1.11.2022 wurde die Kommunalrichtlinie um eine Impulsförderung für kommunale Wärmeplanung erweitert: Mithilfe der Wärmeplanung kann der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen basierenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt werden.

Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine kommunale und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung schaffen. Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister/-innen gefördert. Dabei muss der Wärmeplan neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz enthalten. Ein weiterer Bestandteil des Wärmeplans ist eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen bzw. lokalen Potenzialen von erneuerbaren Energien. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.

Noch bis zum 31.12.2023 können Kommunen für diesen Schwerpunkt 90 Prozent Förderung erhalten, danach sind es 60 Prozent. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren sogar von einer 100- Prozent-Förderung – ab 1.1.2024 sind es 80 Prozent. Voraussetzung für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung: Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor.

Neben der Wärmeplanung bietet die Kommunalrichtlinie Förderungen für zahlreiche weitere strategische Klimaschutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem Vorhaben zur Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und zur Schaffung eines Klimaschutzmanagements. Beratungen, ein Energie- und Umweltmanagement sowie Machbarkeitsstudien für Investitionen in Anlagen und Infrastrukturen werden ebenfalls gefördert.

Außerdem ist eine Förderung für investive Maßnahmen möglich: beispielsweise für die Sanierung und Nachrüstung von Lüftungsanlagen oder die energieeffiziente Sanierung von Beleuchtungsanlagen. Auch Maßnahmen, die die Mobilität sowie die Wasser- und Abfallwirtschaft klimafreundlicher gestalten, gehören dazu.

Anträge auf Förderung für alle genannten Maßnahmen können ganzjährig gestellt werden. Die lange Geltungsdauer der Kommunalrichtlinie bis zum 31.12.2027 sorgt dabei für Planungssicherheit. Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zu den Fördermöglichkeiten berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMWK kostenlos. Darüber hinaus bietet das SK:KK Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote sowie zahlreiche Publikationen rund um den kommunalen Klimaschutz an.

Nähere Informationen unter: www.klimaschutz.de

Entnommen aus GKBy 7/2023, Rn. 61.