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Landesamt für Datenschutzaufsicht stellt Tätigkeitsbericht für 2022 vor

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2022 ist auch im Datenschutz ein Jahr der Zeitenwende. Welche Weichenstellungen für eine zukunftsfähige Datenschutzaufsicht erforderlich sind, hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in seinem 12. Tätigkeitsbericht veröffentlicht.

Hybride Pressekonferenz als Gesprächsgrundlage zum Datenschutz

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat am Freitag, den 7. Juli 2023 seinen 12. Tätigkeitsbericht in der Hochschule Ansbach vorgestellt. Die Vorstellung des Tätigkeitsberichts im Rahmen einer hybriden Pressekonferenz war zugleich Anlass und Gelegenheit, mit Dozenten und Studierenden der Hochschule sowie Vertretern der Fachöffentlichkeit zentrale Befunde des zurückliegenden Datenschutzjahrs zu diskutieren.

„Auch im Datenschutz ist 2022 ein Jahr der Zeitenwende. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung blicken wir zumindest mehrheitlich auf mittlerweile funktionierende datenschutzrechtliche Grundstrukturen bei Verantwortlichen. Der mit ChatGPT und Co. bereits 2022 eingeläutete Einzug Künstlicher Intelligenz in unser aller Alltag ist eine Bewährungsprobe für den Datenschutz“, so der Präsident des Landesamts, Michael Will.

Künstliche Intelligenz(en) als Herausforderung der Zukunft

„Für die Datenschutzaufsicht bedeutet die zunehmende Verbreitung Künstlicher Intelligenz und die fast universellen Einsatzmöglichkeiten vom Geschäftsbrief bis zur Personalauswahl neue Herausforderungen bei Prüfung und Beratung. Sie gibt uns über alle Versprechungen und Potentiale hinweg zunächst Grund zur Sorge: Schon heute ist einzuräumen, dass das Landesamt auf Grund der Vernachlässigung eines bedarfsgerechten Behördenaufbaus in den zurückliegenden Haushaltsjahren die von der DS-GVO vorgegebene Grundziele aufsichtlicher Aufgabenerfüllung in zu vielen Fällen verfehlt. Das gilt beispielsweise für die Dreimonatsfrist bei Beschwerden Betroffener oder auch für wichtige Präventionsleistungen datenschutzrechtlicher Beratung“, bilanzierte Will die statistischen Übersichten des Tätigkeitsberichts und unterstrich den haushaltrechtlichen Handlungsbedarf: „Für Vertrauen und Rechtssicherheit bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz und anderer datengetriebener Technologien im Digitalland Bayern sind das denkbar schlechte Ausgangsbedingungen.

Weiterer Ausbau der BayLDA dringend erforderlich

20 Jahre nach der Etablierung einer selbstständigen bayerischen Datenschutzaufsicht in Mittelfranken sei dringend ein neuer Schub für einen raschen und zukunftsfähigen Ausbau der Behörde erforderlich. „Wir haben die gestrige Vorab-Präsentation unseres Tätigkeitsberichts im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtags dafür genutzt, um fraktionsübergreifend für Unterstützung dieser Handlungserfordernisse zu werben“, so Will.

Angesichts der personellen Ausstattung der Behörde mit nur 33 Mitarbeitern können aktuell nur zwei von drei Beschwerden Betroffener innerhalb der gesetzlich geforderten Frist bearbeiten werden.

 

Der 12. Tätigkeitsbericht der BayLDA kann hier heruntergeladen werden