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Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING), Fortschreibung Januar 2022

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Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau- und Verkehr hat mit unten vermerkter Bek vom 12.05.2023 u.a. an die kommunalen Spitzenverbände die Fortschreibung der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) bekannt gegeben. Die Bek hat folgenden Wortlaut:

„1.Allgemeines

1.1 Die ,Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)‘ sind Teil der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegebenen ,Regelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen’ und werden regelmäßig von der zuständigen Arbeitsgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überarbeitet und fortgeschrieben. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2021 vom 03.03.2021 wurden die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2020, bekannt gegeben.

1.2 Die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2020, wurden mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 09.07.2021 (BayMBl Nr. 561)1) eingeführt.

1.3 Die RiZ-ING wurden inzwischen von der zuständigen Arbeitsgruppe der BASt überarbeitet und fortgeschrieben.

2. Anwendung

2.1 Die neuen RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, einschließlich Inhaltsverzeichnis, Hinweisen zu den RiZ-ING und Änderungshinweisen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit dem ARS Nr. 14/2022 vom 1.6.2022 (Az. StB 24/7192.70/28-3654854) bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang wurde das ARS Nr. 07/2021 aufgehoben. Die Hinweise zu den RiZ-ING, Stand Dezember 2020, wurden ebenfalls aufgehoben und durch die Ausgabe Januar 2022 ersetzt.

2.2 Die RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.

3. Änderungen

3.1 Im Einzelnen sind folgende Richtzeichnungen geändert worden:

  • Dicht 3/Blatt 1 und 2, Dicht 4, Dicht 7, Dicht 9, Dicht 10, Dicht 20, Dicht 21, Dicht 22, Dicht 23, Dicht 24, Dicht 25
  • Elt 2/Blatt 2
  • Gel 3, Gel 4, Gel 5, Gel 6, Gel 7, Gel 9, Gel 10, Gel 11, Gel 12, Gel 13, Gel 14, Gel 15, Gel 16, Gel 19/Blatt 1 und 2
  • Kap 1/Blatt 1 und 3, Kap 2/Blatt 1 und 3, Kap 3/Blatt 1 und 3, Kap 4, Kap 6, Kap 7, Kap 8
  • Lag 6, Lag 9, Lag 10, Lag 11
  • LS 1/Blatt 4, LS 4, LS 11, LS 12, LS 13, LS 14, LS 15/Blatt 1, 2 und 3, LS 16, LS 17, LS 18, LS 19, LS 20, LS 22, LS 23, LS 24
  • Mess 2
  • T Not 1, T Tür 1/Blatt 1
  • Übe 1
  • VZB 2, VZB 4, VZB 5, VZB 10/Blatt 1, 2, 3 und 4, VZB 11/Blatt 1 und 2, VZB 12,
  • VZB 13/Blatt 1, 2 und 3, VZB 14/Blatt 1 und 2, VZB 20
  • Was 1, Was 4/Blatt 1 und 2, Was 5/Blatt 1, Was 6/Blatt 1 und 2, Was 8/ Blatt 1 und 2, Was 13, Was 15, Was 20
  • Zug 1/Blatt 1 und 2, Zug 6, Zug 7/Blatt 1 und 2
4. Hinweise

4.1 Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils der dem Bauvertrag zugrundeliegende Stand der RiZ-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

4.2 Bei den RiZ-ING Bösch 1 und Bösch 2 handelt es sich bei den Angaben zur Anzahl der Treppen um die Mindestanzahl, die nur in Sonderfällen, zum Beispiel wegen baulichen oder topografischen Bedingungen, angewendet werden soll. Der Regelfall sind vier Treppen, insbesondere bei Flügel- beziehungsweise Widerlagerhöhen ab 2,50 m.

4.3 Bei den Geländern mit Drahtgitterfüllung gemäß RiZ-ING Gel 6 wurde in Anpassung an die ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 9, Tabelle 6.9.1 der lichte Abstand zwischen Fußholm und Gesims auf 50–120 mm vergrößert. Aus gestalterischen Gründen und sofern das Geländer zugleich als Schneeauffanggitter dient, wird empfohlen, den Abstand vertraglich auf 50 mm zu begrenzen.

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

5.1 Diese Bekanntmachung tritt am 7.6.2023 in Kraft. Mit Ablauf des 6. Juni 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 9.7.2021 (BayMBl Nr. 561) außer Kraft.

6. Bezugsmöglichkeit

6.1 Das ARS Nr. 14/2022 ist im Verkehrsblatt, Heft 14, vom 30.7.2022 veröffentlicht.

6.2 Das ARS Nr. 14/2022 und die RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, sind im Internet bereitgestellt. Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher verzichtet.

6.3 Die RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, können einschließlich Inhaltsverzeichnis, Hinweisen zu den RiZ-ING und Änderungshinweisen von der Homepage der BASt kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.bast.de . Publikationen . Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau . Entwurf – RiZ-ING.“

Bek des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 12.5.2023 – Az. 48-48-4342.15-2-4-2 (BayMBl Nr. 274)

 

Entnommen aus der Gemeindekasse Bayern 16/2023, Rn. 154.