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Die Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik 2021 für Bayern

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Durch die weiter fortschreitende Ausgliederung von kommunalen Einrichtungen aus den Kernhaushalten erleiden die kommunalen Finanzstatistiken einen Aussageverlust. Diese teilweise verselbständigten und kaufmännisch buchenden Einrichtungen werden zwar von der Jahresabschlussstatistik erfasst; da es aber bisher noch keine methodisch befriedigende Zusammenfassung von kameral und kaufmännisch ermittelten Finanzdaten gibt, ist eine konsolidierte finanzstatistische Darstellung der gesamten Kommune bislang nicht möglich.

1. Erholung der bayerischen Wirtschaft nach COVID-19-Pandemie

Nach einem starken Einbruch der Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik infolge der COVID-19-Pandemie gab es im Jahr 2021 mit einem Zuwachs von 2,6 % des realen Bruttoinlandsprodukts eine deutliche Erholung. In Bayern fiel der Zuwachs mit 2,8 % noch etwas höher aus. 2020 war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland und in Bayern jeweils noch um 3,7 % gefallen. Die Arbeitslosenquote aller zivilen Erwerbspersonen lag in Bayern im Jahresdurchschnitt 2021 bei 3,5 % (Vorjahr: 3,6 %). Die Verbraucherpreise stiegen in Bayern im Jahr 2021 um 3,2 % (2020: +0,5 %).

2. Kommunale Einnahmen und Ausgaben weiter gestiegen

Im Jahr 2021 lagen die bereinigten Gesamtausgaben der bayerischen Gemeinden/ Gemeindeverbände (Gv) in der gesamtwirtschaftlichen Darstellung bei 48 839 Millionen € und damit um 3,0 % über dem Vorjahreswert. Die bereinigten Gesamteinnahmen der Gemeinden/Gv stiegen im Jahr 2021 um 4,8 % auf knapp 49 195 Millionen €. Für das Jahr 2021 ergab sich ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 356 Millionen €.

Die Tabelle entnehmen Sie der Gemeindekasse Bayern 19/2023 Rn.174.

3. Zuführungen vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt gesunken

Die Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik verpflichtet die Kommunen, im Regelfall die Einnahmen des Verwaltungshaushalts so zu bemessen, dass sie höher sind als die Ausgaben. Diese Differenz ist dem Vermögenshaushalt als Finanzierungsmittel zuzuführen. Einige Kommunen haben ihre Daten zur Jahresrechnung 2021 in doppischer Form geliefert. Die Daten wurden im Landesamt für Statistik in die kamerale Form umgeschlüsselt. Zuführungen vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt werden in der doppischen Haushaltsführung nicht nachgewiesen. Bei einer Gegenüberstellung mit den Vorjahresergebnissen ergibt sich hinsichtlich dieser Zuführung folgendes Bild:

Die Tabelle entnehmen Sie der Gemeindekasse Bayern 19/2023 Rn.174.

Der in den Verwaltungshaushalten der bayerischen Gemeinden/Gv erwirtschaftete Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt sank 2021 im Schnitt um 3,1 % auf knapp 5 204 Millionen €.

4. Neuaufnahme von Krediten wesentlich höher als die Tilgung

Die Entwicklung der Kommunalfinanzen schlug sich in der Vergangenheit auch in der Entwicklung der sog. „besonderen Finanzierungsvorgänge“ nieder. Die den Gemeinden/Gv vorwiegend von Banken und Sparkassen zur Verfügung gestellten Fremdmittel betrugen 2017 fast 1 259 Millionen €. 2018 lag das Kreditvolumen in Höhe von 1 145 Millionen € und damit um 9,0 % unter dem Vorjahreswert. 2019 stieg die Neuaufnahme von Krediten um 2,8 % auf gut 1 177 Millionen €. Im Jahr 2020 verdoppelte sich das Kreditvolumen auf 2 393 Millionen €. 2021 sank es wieder um 31,9 %, blieb aber mit knapp 1 630 Millionen € um 38,4 % oberhalb des Niveaus von 2019. Besonders hoch war dabei mit einem Minus von 71,3 % der Rückgang bei den kreisfreien Gemeinden.

Diese hatten ein Jahr zuvor jedoch auch ihre Einnahmen aus Krediten besonders deutlich ausgeweitet. Mit einem Volumen von knapp 387 Millionen € innerhalb Jahresfrist lagen sie um 31,4 % höher als 2019. Die kreisangehörigen Gemeinden erhöhten ihre Schuldenaufnahme um 13,4 % auf gut 1 068 Millionen €. Die Gemeinden/ Gv tilgten im Jahr 2021 Kredite in Höhe von knapp 1 407 Millionen € (Vorjahr: 1 347 Millionen €). Damit lag die Neuaufnahme von Krediten um knapp 223 Millionen € über der Tilgung, wodurch der Schuldenstand weiter anstieg. Bislang wird der Rücklagenstand in den Finanzstatistiken nicht erfasst. Die Refinanzierungsmöglichkeit der Kommunen aus dem „Sparstrumpf“ kann daher nur anhand der Zuführung bzw. Entnahme näherungsweise nachgewiesen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich zum Teil auch um zweckgebundene Rücklagenmittel handelt, die aus Überdeckungen bei Gebührenhaushalten stammen.

2017 übertrafen die Zuführungen (gut 3 333 Millionen €) die Entnahmen

(fast 2 605 Millionen €) deutlich. 2018 lagen die Zuführungen bei gut 3 311 Millionen € und die Entnahmen bei gut 2 988 Millionen €. 2019 übertrafen die Entnahmen aus den Rücklagen (knapp 3 415 Millionen €) die Zuführungen (3 335 Millionen €). Im Jahr 2020 lagen die Zuführungen zu den Rücklagen bei 4 062 Millionen € und die Entnahmen aus den Rücklagen summierten sich auf 3 478 Millionen €. Auch 2021 übertrafen die Zuführungen in Höhe von 4 420 Millionen € die Entnahmen in Höhe von 3 715 Millionen €.

Den vollständigen Beitrag entnehmen Sie der Gemeindekasse Bayern 19/2023 Rn.174.