Gesetzgebung

StMWIVT: Landesentwicklungsprogramm – „Entwurf ist vernünftiger Mittelweg“

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Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil zieht in der nun zu Ende gegangenen Anhörung zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) eine Zwischenbilanz. Rund 1.000 Kommunen und Verbände haben zum Teil sehr umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. Daneben haben sich mehr als 1.000 Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert.

„In der überwiegenden Mehrzahl haben sich Kommunen und Verbände sachlich mit dem LEP-Entwurf auseinandergesetzt. Neben Kritik gab es Zustimmung zur Grundkonzeption des Entwurfs und zu vielen Einzelpunkten. Die Anhörung wurde aber von Einigen leider auch zum Anlass für vordergründige Polemik genommen. Die räumliche Zukunft Bayerns ist hierfür ein zu ernstes Thema. Pauschale Verrisse des Entwurfs beweisen lediglich die Hilflosigkeit dieser selbst ernannten Fachleute“, kritisiert Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil.

Mit dem LEP stellt die Bayerische Staatsregierung Spielregeln für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns auf. Sie regelt damit, wo im begrenzten Raum unter welcher Bedingungen Vorhaben, deren Auswirkungen über eine Gemeinde hinausgehen (zum Beispiel Windkraftanlagen, Einzelhandelsgroßprojekte, Abbau von Bodenschätzen) zulässig sind.

„Es geht um das räumliche Gesicht Bayerns. Das LEP ist kein Wunschkonzert für Oppositionsparteien und Verbände, die nur ihre Partikularinteressen im Sinn haben. Berechtigter Kritik stehen wir offen gegenüber und werden – wo erforderlich – dem Ministerrat Änderungsvorschläge unterbreiten“, betont Zeil.

Die Kritiker des Entwurfs sind sich in der Sache keinesfalls einig. Vielmehr stehen ihre Wünsche sich oft unvereinbar gegenüber:

  • Halten Landkreis- und Gemeindetag sowie viele Gemeinden das Anbindungsziel, wonach neue Siedlungsflächen in der Regel nur in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten zulässig sind, für zu strikt und überflüssig, will der Städtetag daran festhalten. Die mit der Raumordnung befassten Akademien sprechen sich sogar für eine Verschärfung des Ziels aus.
  • Ein vergleichbares Bild ergibt sich bei Regelungen zu den Einzelhandelsgroßprojekten. Während die Wirtschaftsverbände und die großen Städte sich für eine restriktive Steuerung bei der Lage in der Gemeinde und bei den Verkaufsflächen aussprechen und die vorgesehenen Lockerungen und Spielräume als zu weit gehend kritisieren, sehen der Gemeindetag und viele kleinere Gemeinden die Festlegungen als unzulässige Einmischung in die kommunale Planungshoheit und lehnen insbesondere die Lenkung in die integrierten Lagen und die Verkaufsflächensteuerung ab.

„Das Sprichwort ‚Jedem recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann’ gilt auch für die Raumordnung. In diesem Sinn scheinen wir mit dem LEP-Entwurf im gesamtstaatlichen Interesse einen vernünftigen Mittelweg gefunden zu haben. Wir setzen Leitplanken und wir regeln im LEP nur, was im Hinblick auf die landesweite Raumordnung notwendig ist. Die Philosophie des LEP-Entwurfs, wie sie von der Koalition getragen wird, hat den Dreiklang Entbürokratisierung, Deregulierung und Kommunalisierung“, erklärt Zeil.

Die Auswertung der Stellungnahmen ist in vollem Gange. Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr über das Ergebnis der Anhörung im Ministerrat zu entscheiden.

StMWIVT, PM v. 05.10.2012