Gesetzgebung

Staatsregierung: Überarbeiteter Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen

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Der Ministerrat hat heute den überarbeiteten Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil zeigte sich erfreut, dass damit die Reform der Landesentwicklung einen bedeutenden Schritt vorankommt: 

„Das LEP enthält in knapper Form die wesentlichen staatlichen Leitplanken für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Mit einem schlankeren LEP eröffnen wir den Kommunen neue Spielräume, die sie vor Ort eigenverantwortlich nutzen können. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Fortschreibung des LEP noch in dieser Legislaturperiode abschließen werden.“

Am 22.05.2012 hatte der Ministerrat den Entwurf des LEP erstmals behandelt. Bei dem im Juni gestarteten Anhörungsverfahren haben rund 2.500 Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger Stellung genommen. Schwerpunkte der Äußerungen waren das Zentrale-Orte-System, der sogenannte strukturschwache Raum, die Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten, die Energieversorgung sowie die Vermeidung von Zersiedelung (Anbindungsziel).

Zeil betonte: „Wir haben im Ergebnis Lösungen gefunden, die die erforderliche staatliche Steuerung sicherstellen und sinnvolle Spielräume für die Kommunen einräumen. Hiermit sollten alle Seiten leben können.“

Im Rahmen der Reformvorgaben „Deregulierung, Entbürokratisierung und – soweit möglich – Kommunalisierung“ hat der Ministerrat Änderungsvorschläge aus dem Anhörungsverfahren aufgegriffen, ohne die Grundstruktur des LEP-Entwurfs in Frage zu stellen. Unter anderem wurden

  • das Kapitel zur Energieversorgung deutlich überarbeitet (zum Beispiel wurden Festlegungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sowie zu allen regenerativen Energien aufgenommen – neben den bisher bereits enthaltenen Energien Windkraft und Fotovoltaik auch Wasserkraft, Biomasse und Tiefengeothermie),
  • die sogenannten Räume mit besonderem Handlungsbedarf in maßvollem Umfang erweitert (zusätzliche Aufnahme der Landkreise Miltenberg und Rottal-Inn sowie der Kreisregionen [= Landkreis und kreisfreie Stadt] Passau und Schweinfurt),
  • eine Festlegung zum Erhalt und zur Verbesserung für eine wettbewerbsfähige Tourismuswirtschaft in Bayern aufgenommen,
  • das Kapitel ‚Soziale und kulturelle Infrastruktur‘ moderat ergänzt (unter anderem durch Aufnahme der außerschulischen Bildungsangebote sowie der Kooperationen von Hochschulen mit der Wirtschaft und anderen Forschungseinrichtungen sowie des Erhalts der historischen Innenstädte und Ortskerne),
  • die Ausnahmen beim Anbindungsziel und damit die Spielräume der Gemeinden sachgerecht erweitert. Zum Beispiel wurde der Ausnahmetatbestand für Logistikunternehmen/Verteilzentren maßvoll ausgedehnt. Sie können sich nun nicht nur an Anschlussstellen von Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen ansiedeln, sondern auch an verkehrlich bedeutenden unmittelbaren Zubringerstraßen von Autobahnen. Auch produzierende und emittierende (Lärm, Luftverunreinigungen) Gewerbebetriebe können in Ausnahmefällen nach dem neuen Entwurf vom Anbindungsziel entbunden werden.

Zu den Änderungen des LEP-Entwurfs wird auf der Basis des heutigen Ministerratsbeschlusses ein erneutes Anhörungsverfahren durchgeführt. Es läuft vom 30.11.2012 bis zum 14.01.2013. Hier können sich wiederum alle Kommunen, einschlägige Verbände und die Öffentlichkeit äußern.

Staatskanzlei, PM v. 28.11.2012

Redaktionelle Anmerkung: Bei dem hier überarbeiteten Entwurf handelt es sich um die Version nach dem Anhörungsverfahren vom 20.06.2012 bis 21.09.2012.