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StMJV: Merk stellt neuen Teen-Court in Dillingen vor

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in Dillingen ein neues bayerisches Schülergericht („Teen-Court“) eröffnet.

„Junge Straftäter sind ja zum Glück meist keine notorischen Intensivtäter. Bei der großen Gruppe der noch nicht festgefahrenen jungen Straftäter geht es weniger um harte Strafen. Sondern darum, rechzeitig ein deutliches Signal zu setzen und sie auf den richtigen Weg zurückzuführen“, so Merk.

„Genau das können Jugendliche im Teen-Court erreichen. Wir alle wissen, dass die Meinung von Gleichaltrigen bei Jugendlichen viel zählt – im Negativen, aber auch im Positiven. Jugendliche können daher Altersgenossen auch vom Unrecht einer Tat überzeugen und zum Umdenken bewegen. Aber auch die Jugendlichen, die am Teen-Court mitwirken, profitieren: Sie lernen, Verantwortung zu übernehmen – das steigert die Sozialkompetenz!“

Das Dillinger Teen-Court-Projekt wird unter dem Namen „RESET“ geführt.

„Das trifft es gut, denn es geht darum, jugendliche Straftäter wieder auf den richtigen Weg zurück zu führen“, so Merk.

In Anlehnung an US-amerikanische „Teen Courts“ wurden in Bayern bereits in Aschaffenburg, Ansbach, Augsburg, Ingolstadt, Landshut und Memmingen Schülergremien eingerichtet, die sich im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit Straftaten Jugendlicher befassen.

„Ich bin sehr stolz, dass heute das siebte bayerische Projekt in Dillingen gestartet wird“, so Merk.

Dafür kommen ausschließlich Fälle geringerer Kriminalität in Frage, bei denen der Täter geständig und mit diesem Verfahren einverstanden ist. Die Schüler sprechen mit dem jugendlichen Straftäter über dessen Tat, vereinbaren u. U. eine erzieherische Maßnahme und überwachen ggf. deren Erfüllung. Das Ergebnis des „Verfahrens“ vor dem „Schülergericht“ wird anschließend von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt.

„Unsere Teen-Courts sind ein voller Erfolg‘“, so Merk.

Zwei Studien hatten ergeben, dass in 96 bis 97 % der untersuchten Fälle das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Nur 3 bis 4 % der Beschuldigten erfüllten die vom Schülergremium verhängten Auflagen nicht. Und die Ergebnisse zweier Rückfallbetrachtungen haben auch eine positive Tendenz gezeigt.

„Auch dem Dillinger Projekt wünsche ich einen solchen Erfolg“, so Merk.

StMJV, PM v. 29.01.2013