Gesetzgebung

Staatsregierung: Kabinett berät über den Gesetzentwurf zur Eigenverantwortlichen Schule

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Das Kabinett hat heute über den Gesetzesentwurf zur Eigenverantwortlichen Schule beraten. 

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Mehr Eigenverantwortung der Schulen dient der Qualität der Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler.“

Spaenle verwies zur Begründung auf den Wandel in der Gesellschaft und die unterschiedlichen Entwicklungen an den einzelnen Schulstandorten. Um die richtige Lösung für die Herausforderungen vor Ort zu finden, flexibler und passgenauer reagieren zu können und zugleich ein eigenes Profil auszubilden, sollen Bayerns Schule eine höhere Entscheidungs- und Handlungskompetenz erhalten. Der Gesetzentwurf ermöglicht weiter Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen auf Antrag die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung, um zum Beispiel die Personalentwicklung zu intensivieren.

Kultusminister Spaenle betonte: „Die Eigenverantwortliche Schule ist keine autonome Schule. Unsere Schule ist eingebunden in einen stabilen Rahmen der Qualitätsentwicklung und Begleitung.“

Die Bayerische Verfassung steckt den Rahmen für eine sehr gute Qualität u.a. durch mehr Eigenverantwortung ab. Eine wichtige Rolle spiele dabei die Beratung der Schulen durch Schulaufsicht und Schulberatungsstellen. Diese werden künftig noch stärker als bisher auch schulartübergreifend kooperieren.

Ein deutlicheres Profil für die Schulen

Schulen sollen künftig ihr Schulprofil deutlicher prägen können. Die Schulen sollen z.B. mehr Verantwortung in der Personalführung und -entwicklung erhalten. Dadurch sollen Leitungsspannen deutlich verkürzt und Prozesse der Qualitätsentwicklung gefördert werden. Für die auf Antrag eingerichteten erweiterten Schulleitungen wird zusätzliche Leitungszeit zur Verfügung gestellt und werden entsprechende Funktionsstellen geschaffen. Als Instrumente der Qualitätssicherung sollen auch künftig Zielvereinbarungen, interne und externe Evaluationen sowie Vergleichsarbeiten verwendet werden. Schulen sollen zudem in eigener Verantwortung Schulentwicklungsprogramme erstellen und darin ihre Entwicklungsziele selbst festlegen können.

Die Schulfamilie soll in verstärktem Maß in die Entscheidungen über die Gestaltung des Schulalltags und des Unterrichts einbezogen werden. So soll künftig auch der Sachaufwandsträger eine Vertretung ins Schulforum entsenden.

Bayernweit wird an den Schulen derselben Schulart derselbe Lehrplan gelten. Die Lehrerversorgung wird im Flächenstaat Bayern weiterhin gesichert.

„Nur auf dieser Grundlage lässt sich bayernweit eine vergleichbare Qualität der Bildung der jungen Menschen sicherstellen – und damit vergleichbare Lebens- und Lernbedingungen“, so Minister Spaenle.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Erfahrungen aus den Schulversuchen MODUS 21, PROFIL 21 und MODUS F. Nach der Billigung des Kabinetts wird das Kultusministerium nun die Verbandsanhörung durchführen.

StK, PM v. 30.01.2013