Gesetzgebung

Staatsregierung: Kommunale Trinkwasserversorgung – Privatisierung kommt für Bayern nicht in Frage

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Bayern verstärkt seinen Einsatz gegen die Privatisierung der Wasserversorgung, um die bewährte kommunale Trinkwasserversorgung zu schützen. 

Wirtschaftsminister Zeil betonte: „Die Qualität des Trinkwassers bei uns in Bayern ist hervorragend und darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die EU-Kommission hier ohne Not bewährte Strukturen gefährden will. Die Staatsregierung hat daher bereits versucht, Änderungen am Entwurf der EU-Kommission durchzusetzen. Brüssel hat sich bisher noch nicht ausreichend bewegt.“

Auch nach dem ablehnenden Votum des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments in der vergangenen Woche ist für den Freistaat eine ausdrückliche Ausnahmeregelung für die kommunale Wasserversorgung in der geplanten europäischen Richtlinie über die Konzessionsabgabe absolut unverzichtbar.

Staatskanzleichef Thomas Kreuzer: „Bayern sagt Nein zu Liberalisierung und Privatisierung der Trinkwasserversorgung. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser gehört zu den ureigenen Aufgaben der Gemeinden. Die Kommunen gewährleisten in hervorragender Weise die hohe Qualität des bayerischen Trinkwassers, ohne dabei Kostenminimierung und Gewinnmaximierung zur alleinigen Richtschnur zu machen. Nur wenn die Wasserversorgung aus der geplanten europäischen Konzessionsrichtlinie komplett herausgenommen wird, gibt es für die bayerischen Kommunen die notwendige umfassende Rechtssicherheit, diese Aufgabe auch in Zukunft erfüllen zu können. Die Entscheidung des Binnenmarktausschusses im Europäischen Parlament gegen eine Ausnahme für Wasserdienstleistungen ist ein schwerer Fehler, die nicht das letzte Wort sein darf. Zum Glück ist noch nichts endgültig entschieden. Der Freistaat Bayern wird jetzt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf die anstehenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat einwirken, um die Interessen unserer Kommunen sichern zu können. Dazu zählen unter anderem ein Bundesratsantrag auf Wiederaufnahme der Beratungen im Europäischen Rat und vor allem ein enger Schulterschluss mit der Bundesregierung. Ich appelliere zudem ausdrücklich an die bayerischen Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Oberbürgermeister der bayerischen Großstädte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ebenfalls tätig zu werden.“

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes hatte am 24. Januar 2013 mehrheitlich gegen die Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der geplanten europäischen Konzessionsrichtlinie gestimmt. Voraussichtlich im März wird sich das Plenum des Europäischen Parlaments mit dem Thema befassen, ehe Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission (sog. Trilog) beginnen. Verabschiedet ist die Richtlinie erst, wenn dieses Verhandlungsergebnis vom Plenum des Europäischen Parlamentes und dem Rat formell angenommen wird.

StK, PM v. 30.01.2013