Gesetzgebung

Landtag: Hochschulausschuss – Bericht zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses

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Der Bologna-Prozess mit dem Ziel, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen, war in seinen Anfängen von heftigen Studentenprotesten begleitet. Heute, zwei bis drei Jahre später, sind viele Kritikpunkte der Studierenden an der Umstellung auf Bachelor und Master aufgearbeitet. 

Dies geht aus einem Bericht des Wissenschaftsministeriums hervor, der am 30. Januar 2013 im Hochschulausschuss vorgestellt und diskutiert wurde. Vertreter aller Fraktionen würdigten die inzwischen erzielten Verbesserungen bei der Studierbarkeit. Die ursprüngliche Starrheit der Strukturen konnte aufgebrochen, die Prüfungsbelastungen reduziert werden, bilanzierte Ausschussvorsitzender Oliver Jörg (CSU).

Barbara Lüddeke, Leitende Ministerialrätin im Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, informierte die Abgeordneten über die Fortschritte bei der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses in Bayern. Zwei Anliegen stünden dabei im Mittelpunkt: So sollen die Studiengänge möglichst so ausgestaltet sein, dass für die Studentinnen und Studenten eine „hinreichende Flexibilität bei der Absolvierung der verschiedenen Module verbleibt“. Außerdem sollen – nach Möglichkeit – größere Studien-Module im Umfang von mehreren Semesterwochenstunden (mindestens fünf Leistungspunkte) geschaffen werden. Hintergrund dafür sei, dass vor allem in der Anfangsphase der Umsetzung der Bologna-Reformen kleinteilige Module und eine hohe Prüfungsdichte die Studierbarkeit der Studiengänge erschwert haben.

Ein wichtiger Aspekt bei der Flexibilisierung der Studiengänge, so die Vertreterin des Wissenschaftsministeriums, sei es gewesen, Anwesenheitspflichten zu reduzieren. Diese seien nur dort als zulässig anzusehen, wo sich dies „aus der Natur des Kompetenzerwerbs ergibt“, etwa bei Praktika, Gruppenprojekten oder partizipativ organisierten Seminaren. Bei Vorlesungen seien grundsätzlich keine Anwesenheitspflichten mehr vorgesehen. Auch Vorrückregelungen, Modulverknüpfungen oder Zulassungsvoraussetzungen in Prüfungen würden mit der Zielvorgabe, mehr Flexibilität zu erreichen, kritisch hinterfragt.

Um sich regelmäßig mit dem Stand der Umsetzungen auseinandersetzen zu können, habe Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch einen Koordinierungsausschuss zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses in Bayern eingerichtet – auch vor dem Hintergrund, dass wesentliche Änderungen, etwa bei den Studienstrukturen, bei den Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, bei den Studiengangsbezeichnungen oder dem Abschlussgrad, jeweils der Zustimmung durch das Wissenschaftsministerium bedürfen. Das Ministerium führe dazu auch regelmäßig Gespräche mit den zuständigen Stellen der Hochschulen, um mit ihnen gemeinsam Zielsetzungen, Grundsätze und Handlungsspielräume zu erläutern.

„Der Bologna-Prozess geht weiter“

Mit dem Bericht vor dem Hochschulausschuss im Landtag werde die Arbeit an der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses nicht eingestellt, versicherte die Ministeriumssprecherin.

„Große Fortschritte wurden erreicht. Aber noch ist nicht alles in Butter. Es geht weiter“, unterstrich auch Ulrike Gote, die hochschulpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, die eine Evaluierung des Prozesses anregte.

Bayerischer Landtag v. 30.01.2013 (kh)