Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Landesentwicklungsprogramm (LEP) – eine gute Lösung für alle

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Erfreut zeigte sich der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Dr. Jakob Kreidl, über die Entscheidung der Koalitionsfraktionen, den Entwurf des LEP im Interesse der Kommunen im ländlichen Raum nochmals nachzubessern, wie es von Ministerpräsident Horst Seehofer im gemeinsamen Gespräch vor wenigen Tagen angekündigt worden war. 

Der hartnäckige Einsatz des Landkreistags, der im Schulterschluss mit dem Gemeindetag diese Änderungen gefordert hatte, hat sich daher gelohnt. Die von verschiedenen Seiten erhobene Kritik, die Änderungen seien „handstreichartig“ zulasten der nicht beteiligten
Verbände vorgenommen worden, liegt neben der Sache.

„Landkreistag und Gemeindetag sind die geborenen und legitimen Vertreter der ländlichen Räume; sie sind daher auch natürliche Ansprechpartner für die Landesentwicklung“, betonte Dr Kreidl.

In dem Gespräch ist es Landkreistag und Gemeindetag gelungen, die Rolle der Kommunen im LEP-Entwurf zu stärken. Statt starrer Regelungen, die zentral vorgegeben werden, erhalten nun Subsidiarität und Regionalität einen größeren Stellenwert, was die
Planungshoheit und die Handlungsfähigkeit der Kommunen stärkt.

Dr. Kreidl hierzu: „Das strenge Anbindungsgebot, das als Ziel im LEP verankert ist, kann nun in Ausnahmefällen gelockert werden. Auch Innen- und Außenentwicklung erhalten eine ausgewogene Balance. Die betroffene Kommune, die die beste Orts- und Sachkenntnis besitzt, bekommt mehr Entscheidungsspielraum.“

Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen:

„Vom Anhörungsverfahren wird nicht Abstand genommen. Außerdem ist die Landesentwicklung eine beständige Aufgabe – Teilfortschreibungen sind daher in den nächsten Legislaturperioden nicht ausgeschlossen“, so der Präsident abschließend.

Bayerischer Landkreistag, PM v. 31.01.2013