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Landtag: Sozial- und Bildungsausschuss – Anhörung zum Thema „Schulbegleitung in Bayern“

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Sie helfen da, wo ein Kind allein nicht weiterkommt und unterstützen Mädchen und Jungen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung im Schulalltag: In einer gemeinsamen Expertenanhörung widmeten sich der Sozial- und der Bildungsausschuss den bayerischen Schulbegleitern.

Von Seiten der Experten wurde dabei der Ruf nach einer Qualifizierung der Kräfte laut. Denn bisher gibt es keine Stellenbeschreibung und kein eindeutig umrissenes Aufgabenfeld für die Schulbegleitung. Und auch, wenn Zweitkräfte Lehrer und Schüler unterstützen und Inklusion vorangetrieben wird, so werde es doch weiterhin Kinder geben, die eine individuelle Betreuung bräuchten, so der Tenor.

An Förderschulen seines Vereins mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung habe sich die Anzahl der Schulbegleitungen zwischen den Schuljahren 2008/2009 und 2010/2011 mehr als verdoppelt, sagte Jürgen Auer, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Bayern. Er beobachtet eine Veränderung der Schülerschaft: Es gebe mehr Schüler mit Mehrfachbehinderungen, Verhaltensproblemen und schwer belasteten Elternhäusern. Auch der Mangel an Pflegekräften und zu große Klassen verstärkten den Bedarf.

Vor zehn Jahren hätten nur vereinzelte Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schulbegleitung erhalten, beobachtet Wolfgang Dworschak, Pädagoge an der LMU München. Doch nach Zahlen des Verbandes der Bayerischen Bezirke finanzierten die Bezirke im Jahr 2011 an den allgemeinen Schulen 623 Schulbegleitungen und an den Förderschulen 1420. Welche Unterstützung ein Schüler benötige, müsse individuell geklärt werden. Eine grundlegende Qualifizierung bräuchten jedoch alle Begleiter.

Schulbegleiter sollten Defizite im sozialen oder kommunikativen Bereich ausgleichen und seien keine Zweit- oder Nachhilfelehrer, betonte der oberfränkische Bezirkstagspräsident Günther Denzler. Unter ihnen seien Bundesfreiwilligendienstler genauso wie Kinder- oder Heilerziehungspfleger – Fachkräfte seien aber nicht in jedem einzelnen Fall nötig.

Individuelle Schulbegleiter sollten auf lange Sicht nur noch in Ausnahmefällen nötig sein, denn die Schulen sollten die Inklusion vorantreiben, sagte Bettina Brühl vom Landesverband Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen. Diese Fachkräfte gehörten dann fest zur Schulfamilie und würde nicht mehr nur einzelnen Kindern zugeordnet werden.

Menschen mit erheblicher Behinderung seien auf Assistenz angewiesen, aber selbstbestimmt, wenn sich die Assistenz lediglich als Unterstützung verstehe, so die Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, Irmgard Badura. Für die Kinder sei es wichtig, zu lernen, mit dieser Hilfe umzugehen. Zu starke Fürsorge könne auch eine Barriere auf dem Weg in die Selbstständigkeit werden.

Auch wenn kein Weg an einer Zweitkraft vorbeiführe, müsse es in Einzelfällen weiterhin persönliche Begleiter geben, so Günther Felbinger (FREIE WÄHLER). Georg Eisenreich (CSU) fragte, wie die Schulbegleitung organisiert werden kann, wenn es in einer Klasse mehrere Begleiter gebe. Thomas Gehring (Bündnis90/Die Grünen) sagte, man müsse das Land in die Verantwortung nehmen, Martin Güll (SPD) teilte die Begleitung in die Bereiche Schulweg, Lernprozesse und Pflege. Die Anhörung habe das Grundproblem verdeutlicht und klar gemacht, womit man sich in Zukunft auseinandersetzen müsse, schloss die Vorsitzende des Sozialausschusses und Moderatorin des Vormittags, Brigitte Meyer (FDP) die Anhörung.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 31.01.2013 (von Anna Schmid)