Gesetzgebung

Staatsregierung: Bayern bringt Entschließungsantrag zum Wohngeld im Bundesrat ein

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Innenstaatssekretär Eck: „Bundesregierung soll umgehend Gesetzentwurf zur Wohngelderhöhung um mindestens zehn Prozent vorlegen“ 

Die Lage auf den bayerischen Wohnungsmärkten hat sich in der letzten Zeit stark angespannt. Bezahlbare Wohnungen werden knapp. Die Mieten einschließlich der Energiekosten sind seit 2009 erheblich gestiegen.

„Wohnungspolitisch müssen wir nicht nur den Neubau deutlich verstärken, sondern gleichzeitig den vorhandenen Wohnungsbestand erhalten und die Mieter unterstützen. Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist dabei eine der Kernfragen. Deshalb fordern wir den Bund auf, das Wohngeld an die allgemeinen Mieten- und Einkommensentwicklung anzupassen, die Höchstbeträge für Miete und Belastung zu aktualisieren und wieder eine Energie- oder Heizkostenkomponente einzuführen. Unser Ziel ist die Erhöhung des Wohngeldes um mindestens zehn Prozent“, so Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck.

Innenminister Joachim Herrmann wird in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag den Entschließungsantrag Bayerns zur Änderung des Wohngeldgesetzes vorstellen. Ziel der Initiative ist es, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Wohngeld um mindestens zehn Prozent erhöht wird. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Land getragen. Die Gesetzgebungskompetenz für eine entsprechende Änderung des Wohngeldgesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes liegt beim Bund. Wegen der hälftigen Finanzierung des Wohngeldes sollen die Länder bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes einbezogen werden.

Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern. Es wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum geleistet und kommt vor allem einkommensschwachen Arbeitnehmerhaushalten und Rentnern zu Gute. Seit 2009 wurde das Wohngeld nicht mehr an die Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen angepasst. Die in den Jahren 2009 und 2010 beim Wohngeldgesetz berücksichtigte Heizkostenkomponente wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 wieder abgeschafft.

Die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte in Bayern ist von 2010 bis 2012 von 100.000 auf nur noch 70.000 Wohngeldempfänger zurückgegangen. Der Grund hierfür: infolge der Lohn- und Einkommenssteigerungen der letzten Jahre sind Wohngeldempfänger wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen aus der Förderung gefallen, obwohl ihre individuellen Belastungen durch die Mieterhöhungen nicht geringer wurden. 2010 betrugen die Ausgaben für das Wohngeld in Bayern rund 168 Millionen Euro. 2012 wurden nur rund 103 Millionen Euro Wohngeld ausgezahlt.

Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Infratest geben Mieter in Deutschland durchschnittlich 37 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für das Wohnen aus. Bei Geringverdienern sind es 43 Prozent. Hinzu kommen die Belastungen durch steigende Nebenkosten.

Staatskanzlei, PM v. 27.02.2013