Gesetzgebung

StMI: Entschließungantrag Bayerns zur Änderung des Wohngeldgesetzes

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„Es ist höchste Zeit, das Wohngeld um mindestens zehn Prozent zu erhöhen. Wir fordern, das Wohngeld an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung anzupassen, die Höchstbeträge für Miete und Belastung zu aktualisieren und eine Energie- oder Heizkostenkomponente wieder einzuführen, denn bezahlbarer Wohnraum ist eine wohnungspolitische Kernfrage“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute bei der Einbringung eines Entschließungsantrags zur Änderung des Wohngeldgesetzes (PDF, 110 KB) im Bundesrat. Anlass ist für Herrmann ein deutlicher Rückgang der Wohlgeldempfänger in den letzten zwei Jahren.

Die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte in Bayern ist von 2010 bis 2012 von 100.000 auf nur noch 70.000 Wohngeldempfänger zurückgegangen. In ganz Deutschland sank die Zahl im Vergleichszeitraum von über einer Million beziehender Haushalte auf 770.000.

Herrmann: „Wir müssen dieser Entwicklung entgegenwirken, weil zum einen infolge der Lohn- und Einkommenssteigerungen der letzten Jahre Wohngeldempfänger wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen aus der Förderung gefallen sind, zum anderen aber ihre individuellen Belastungen durch die Mieterhöhungen nicht geringer wurden. Außerdem sind die Energiekosten seit 2009 erheblich gestiegen.“

Der Bundesrat solle nun die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Länder sollen wegen der hälftigen Finanzierung des Wohngeldes bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes einbezogen werden.

Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Land getragen. Die Gesetzgebungskompetenz für eine entsprechende Änderung des Wohngeldgesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes liegt beim Bund. Die Höhe der voraussichtlichen Wohngeldausgaben ist davon abhängig, welche Auswirkungen die Aktualisierung und die eventuelle Anhebung der auf statistischen Daten beruhenden Höchstbeträge für Miete und Belastung haben.

Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern. Es wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum geleistet und kommt vor allem einkommensschwachen Arbeitsnehmerhaushalten und Rentnern zu Gute. Seit 2009 wurde das Wohngeld nicht mehr an die Entwicklung der Wohnkosten und der Einkommen angepasst. Die in den Jahren 2009 und 2010 beim Wohngeldgesetz berücksichtigte Heizkostenkomponente wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 – mit dem schon seinerseits unzutreffenden Argument sinkender Energiekosten – wieder abgeschafft.

Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Infratest geben Mieter in Deutschland durchschnittlich 37 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für das Wohnen aus. Bei Geringverdienern sind es 43 Prozent. Hinzu kommen die Belastungen durch steigende Nebenkosten.

StMI, Pressemitteilung v. 01.03.2013