Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Müller: „Der ESM ist kein Bankenrettungsfonds“

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Bayerns Europaministerin Emilia Müller begrüßt das „behutsame Vorgehen“ der Finanzminister der Eurogruppe in Sachen direkte Bankenhilfen aus dem Rettungsschirm ESM.

Müller: „Der ESM ist nicht als Bankenrettungsfonds konzipiert. Das muss auch so bleiben. Vom gestrigen Treffen der Finanzminister der Eurogruppe geht das klare Signal aus, dass in Sachen Bankenhilfen nichts übers Knie gebrochen wird. Bayern bleibt dabei: Direkte Hilfen für marode Banken aus dem Rettungsschirm darf es nur unter engsten Voraussetzungen und als allerletztes Mittel geben. Zudem dürfen die Staaten nicht aus der Haftung für ihre maroden Banken entlassen werden. Alles andere würde Europa durch die Hintertür in eine Transferunion verwandeln.“

Europaministerin Müller unterstützt insbesondere den Vorschlag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, den Betrag für direkte Bankenhilfen aus dem ESM strikt zu deckeln.

„Die direkte Bankenrekapitalisierung durch den ESM muss sich in engen Grenzen halten. Die Festlegung einer Betragsobergrenze für alle direkten Bankenhilfen wäre hierfür ein wichtiges Signal. Bayern unterstützt deshalb die Bundesregierung bei diesem Ziel nach Kräften“, so Europaministerin Müller.

Eine Aufstockung der Ressourcen des ESM oder die Gewährung neuer bilateraler Garantien für die direkte Bankenrekapitalisierung sind abzulehnen.

Über die Voraussetzungen möglicher direkter Bankenhilfen aus dem Rettungsschirm ESM ist bislang noch nicht entschieden worden. Die Finanzminister der Euro-Gruppe haben bei ihrem jüngsten Treffen am 4. März 2013 in Brüssel noch keine konkreten Vorfestlegungen getroffen. Erste Entscheidungen werden bis zum Sommer erwartet.

Staatskanzlei, PM v. 05.03.2013