Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

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Innenminister Herrmann: „Neue Abschreibungsmöglichkeit für Kommunen bei Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen – Bildung finanzieller Reserven für künftige Investitionen wird ermöglicht“

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, der den Gemeinden künftige Investitionen in ihre Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen erleichtert.

Innenminister Joachim Herrmann: „Wir wollen unseren Gemeinden eine neue Abschreibungsmöglichkeit geben. Alternativ zur Abschreibung von den Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen sie auch von den Wiederbeschaffungszeitwerten abschreiben können. Damit ermöglichen wir ihnen die Bildung finanzieller Reserven.“

Durch die neue Abschreibungsmöglichkeit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, bei der Gebührenbemessung die potenziellen Kosten einer neuen Anlage und nicht nur die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu berücksichtigen. So können sie für künftige Investitionen Rücklagen bilden und bei künftigen Sanierungsmaßnahmen einen sprunghaften Anstieg der Gebühren vermeiden.

Zahlreiche Kommunen sehen sich in den nächsten Jahren mit einem zunehmenden Sanierungsbedarf ihrer Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtungen konfrontiert. Mehrfach wurde von Seiten der Kommunen der Wunsch geäußert, gesetzlich ein Wahlrecht zwischen einer Abschreibung nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten und den Wiederbeschaffungszeitwerten einzuräumen. Dem trägt der Gesetzentwurf Rechnung. Er wird jetzt dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Verhandlung zugeleitet.

Staatskanzlei, PM v. 05.03.2013