Gesetzgebung

Universität Bayern e.V.: Beschluss der Koalitionsfraktionen zur Kompensation der Studienbeiträge

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Gemeinsame Presseerklärung der Hochschulverbände Hochschule Bayern e.V. und Universität Bayern e.V. sowie der Landes-ASten-Konferenz Bayern

Die Hochschulverbände Hochschule Bayern e.V. und Universität Bayern e.V. – Bayerische Universitätenkonferenz – sowie die Landes-ASten-Konferenz Bayern begrüßen den Beschluss der Koalitionsfraktionen im Bayerischen Landtag vom 23. Februar 2013, den Wegfall der Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2013/2014 bis Dezember 2014 mit 219 Mio. Euro aus dem Staatshaushalt vollständig zu kompensieren.

Die finanziellen Mittel werden zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre dringend benötigt. Zusätzliches Lehrpersonal, umfassende Tutorien, verbesserte Praktikumsbedingungen oder erweiterte Bibliotheksöffnungszeiten sind für den Studienerfolg unverzichtbar. Die Kompensation der wegfallenden Studienbeiträge muss den Hochschulen deshalb über das Jahr 2014 hinaus und auf Dauer zur Verfügung gestellt werden.

Mit steigenden Studierendenzahlen wächst der Finanzierungsbedarf der Hochschulen weiter an. Die Kompensation muss daher auch dynamisiert erfolgen, was jedoch nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazitäten führen darf. Der Finanzbedarf für eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten muss deshalb auch in den kommenden Jahren aus dem allgemeinen Staatshaushalt und nicht zu Lasten des Etats für Wissenschaft, Forschung und Kunst bereitgestellt werden.

Die Kompensationszahlungen ersetzen der Höhe nach nur die wegfallenden Studienbeiträge. Den Hochschulen stehen in der Summe also nicht mehr Mittel zur Verfügung als bisher. Soll sich der Wissenschaftsstandort Bayern global behaupten und weiter entwickeln, muss die Politik den Hochschulen zusätzliche Mittel bereitstellen.

Universität Bayern e.V., PM v. 05.03.2013