Gesetzgebung

StMJV: Streiks im Flugverkehr – Merk gegen Rückschritte bei den Rechten für Fluggäste

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Anlässlich der aktuellen Streiks im Flugverkehr fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk Nachbesserung bei dem neuen Kommissionsvorschlag zu den Rechten für Fluggäste:

„Der kürzlich vorgelegte Vorschlag der Kommission für eine Neuregelung der Fluggastrechte enthält zwar gute Ansätze“, so Merk. „Er führt aber auch zu Rückschritten.“

So müssen bislang die Fluggesellschaften bei einer Annullierung des Flugs eine entfernungsabhängige Entschädigung bereits bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden zahlen. Bei sonstigen Verspätungen, die nicht auf eine Annullierung zurückzuführen sind, liegt die Entschädigungsgrenze nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei drei Stunden. Nach dem Kommissionsvorschlag soll die Grenze einheitlich auf fünf Stunden heraufgesetzt werden.

Die bayerische Ministerin will eine Verschlechterung der Fluggastrechte so nicht hinnehmen:

„Die Grenze muss bei zwei Stunden für Annullierungen und drei Stunden für sonstigen Verspätungen bleiben“, so Merk. „Wenn Fluggäste künftig bei bis zu fünfstündigen Verspätungen keine Entschädigung bekommen, sondern lediglich mit Erfrischungsgetränken und einem Sandwich abgespeist werden, dann ist dies das falsche Signal.“

Merk sieht auch Verbesserungsbedarf bei den Rechten auf Ersatzbeförderung, wenn der Flug beispielsweise wegen der schlechten Witterung gestrichen wird.

„Gerade bei Inlandsflügen muss das ganze Potential an Beförderungsmöglichkeiten ausgeschöpft und dem Fluggast angeboten werden. Wenn der Kommissionsvorschlag so zu verstehen ist, dass ich notfalls eine Verspätung von 12 Stunden in Kauf nehmen muss, ohne auf ein anderes Verkehrsmittel wie beispielsweise die Bahn umsteigen zu können, dann ist dies absolut praxisfern.“

StMJV, PM v. 15.03.2013