Gesetzgebung

StMJV: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Deal im Strafverfahren

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Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten „Deal“ im Strafverfahren erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk:

„Das Bundesverfassungsgericht hat für Klarheit gesorgt und gesetzeswidrigen Hinterzimmer-Deals eine klare Absage erteilt“, so Merk.

„Absprachen im Strafverfahren sind zulässig, aber es müssen die zentralen rechtsstaatlichen Regeln der Pflicht zur Erforschung der Wahrheit, der Transparenz, und des schuldangemessenen Strafens eingehalten werden, wie sie im Gesetz niedergelegt sind. Was im Gesetz steht, darf nicht Verhandlungssache sein. Diese Maßgaben entsprechen ganz meinem Rechtsempfinden. Wichtig ist für mich insbesondere, dass gerade bei Gewalt- und Sexualstraftaten für die Opfer ganz essentiell sein kann, sich vor Gericht Gehör verschaffen zu können – dieses Recht darf ihnen nicht durch einen Deal abgeschnitten werden. Und es geht hier in besonderem Maße auch um die Sicherheit der Allgemeinheit – diese darf nicht durch Absprachen relativiert werden. Ich begrüße daher, dass das Bundesverfassungsgericht die Grenzen der Absprachen verdeutlicht hat.“

StMJV, PM v. 19.03.2013