Gesetzgebung

Staatskanzlei: Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst auf die Beamten

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Das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird zeit- und inhaltsgleich auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen.

Finanzminister Dr. Markus Söder: „Damit stärkt die Bayerische Staatsregierung den Gleichklang zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen des bayerischen öffentlichen Dienstes.“

Im Bund/Ländervergleich bleibt die Besoldung in Bayern damit weiterhin mit an der Spitze. Die Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend den Ergebnissen des Tarifabschlusses erhöht.

Die Bezügeerhöhung muss durch die Anpassung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften umgesetzt werden. Der Ministerrat hat den Finanzminister beauftragt, die Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf einzuleiten, um diesen danach schnellstmöglich dem Bayerischen Landtag vorzulegen. Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen beauftragt, die Auszahlung der linear erhöhten Bezüge bereits ab Zahltag Mai 2013 zu veranlassen.

Staatskanzlei, PM v. 19.03.2013