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StMJV: Klage per Mausklick – 2020 wird die Justiz digital

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Anlässlich der IT-Infotage der Bayerischen Justiz erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: „Mein Ziel ist die breite Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der Justiz bis 2020.“

Dies bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt so genannte berufsmäßige Verfahrensbeteiligte, etwa Rechtsanwälte, Klagen und Schriftsätze per Mausklick einreichen können.

„Der Zugang zu den Gerichten wird hierdurch rund um die Uhr geöffnet und die Gerichtsakten sind beliebig oft und ohne Beschränkung auf die Bürozeiten online zugänglich“, so Merk.

Die Digitalisierung soll aber am Gerichtstor nicht halt machen.

„Darüber hinaus wollen wir bis 2020 auch die justizinternen Abläufe digitalisieren, indem wir die elektronische Akte einführen“, so Merk. „Dies beschleunigt das Verfahren und sorgt vor allem dafür, dass Akten nicht mehr im Aktenwagen transportiert werden müssen, sondern justizintern für alle mit der Sachbearbeitung befassten Kolleginnen und Kollegen abrufbar sind und bearbeitet werden können. Dies bedeutet für die Justiz eine große Herausforderung – die sich aber langfristig sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Mitarbeiter der Justiz auszahlen wird.“

Wichtige Dienstleistungsangebote der Justiz wie das Handelsregister und das Grundbuch sind bereits heute elektronisch abrufbar.

„Damit fördert die Justiz den Wirtschaftsstandort Bayern, für den die elektronische Abwicklung ihrer Dienstleistungsangebote besonders wichtig ist, sie trägt aber langfristig auch dem demographischen Wandel Rechnung“, so Merk.

„Die zunehmende Zahl älterer Menschen hat die berechtigte Erwartung, dass sich die Justiz bei ihren Dienstleistungen auf die damit verbundenen Veränderungen einstellt. Durch ein breites Online-Angebot an Dienstleistungen der Justiz, die für den Bürger relevant sind, und durch den Online-Zugang zu den gerichtlichen Verfahren kann dies verwirklicht werden. Die Erreichbarkeit der Gerichte soll bei eingeschränkter Mobilität der Bürger durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnik ermöglicht werden.“

StMJV, PM v. 20.03.2013