Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Landesentwicklungsprogramm wird zum Hemmschuh für Kommunen

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„Der derzeitige Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) hält nicht, was er verspricht: Statt echter Entwicklungsperspektiven für den Freistaat auf der Basis eines nachhaltigen Konzepts mit klaren Zielvorgaben wurde lediglich Textkosmetik am bestehenden Programm betrieben“ sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl.

„Es wurde eine Chance vertan, weil das neue LEP in seiner Gesamtheit viel zu abstrakt bleibt. Die über 2.500 Einwendungen vor allem aus dem kommunalen Bereich beweisen, dass keine überzeugende Lösung vorliegt. Was wir wirklich brauchen, sind Entbürokratisierung, Deregulierung und echte Kommunalisierung.“

Im Einzelnen fordert der Gemeindetagspräsident

Ein Konzept, das die gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern sicherstellt

Um den Wegzug aus den ländlichen Gegenden und den Zuzug in die Verdichtungsräume zu bremsen muss der „Aktionsplan Demografischer Wandel“ – den das Kabinett jüngst verabschiedet hat – in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Der Aktionsplan zählt in der Praxis umsetzbare Projekte auf, wie die Konzentration der städtebaulichen Förderung und Dorferneuerung auf Maßnahmen zum Erhalt und Verbesserung der Attraktivität von Gemeinden im ländlichen Raum, die Förderung von Regionalprojekten mit über 100 Millionen Euro oder Projekte zum Erhalt der Schulstrukturen auch unter dem Gesichtspunkt sinkender Schülerzahlen.

Funktional und räumlich deutlich stärkere Differenzierung bei den Gebietskulissen für staatliche Fördermaßnahmen

Staatliche Fördermittel sollen möglichst zielgenau die Gemeinden treffen, bei denen konkret Förderbedarf besteht und die Finanzkraft der Gemeinde nicht ausreicht, Maßnahmen selbst durchzuführen. Im Entwurf des LEP sind im Wesentlichen Nordostbayern und der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als strukturschwacher Raum festgelegt; alle anderen Gebiete gelten als wohlhabend. Das stimmt so nicht.

Hände weg von der kommunalen Planungshoheit!

Der LEP-Entwurf greift über die bereits bestehenden Vorgaben des Baugesetzbuchs hinaus massiv in die Entscheidungshoheit der Kommunen ein. Das apodiktisch formulierte „Innenentwicklungsziel“ würde zu einer Lähmung der Gemeindeentwicklung gerade im ländlichen Raum führen. Bayerns Gemeinden wehren sich gegen den Vorwurf der Landschaftszersiedelung, wie er derzeit wieder von Großstadtvertretern und Naturschützern vorgebracht wird. Im Vergleich zu anderen Bundesländern überplanen Bayerns Gemeinden wesentlich weniger Außenbereichsflächen. Sie sind sich ihrer Verantwortung für das Flächensparen sehr bewusst.

Die Steuerung des großflächigen Einzelhandels muss neu gefasst werden

Die vorgesehenen Verkaufsflächenbegrenzungen für Einzelhandelsgroßprojekte passen durchaus für größere Städte, nicht aber auf kleine und mittlere Gemeinden. Sie begünstigen Investorenentscheidungen für Großstädte und schreckt Ansiedlungen in kleinen und mittelgroßen Kommunen regelrecht ab. So wäre ein Sportartikelfachmarkt in Abensberg nach den LEP-Vorgaben nur mit maximal 550 m² Verkaufsfläche erlaubt, in München dagegen mit einer Verkaufsfläche von rund 23.000m².

Die kommunale Trinkwasserversorgung muss im LEP verankert werden!

Es muss sichergestellt werden, dass die Wasserversorgung zum Wohl und Schutz der Allgemeinheit bei den Kommunen verbleibt und nicht durch eine Privatisierung die Gefahr des Ausverkaufs besteht.

Brandl: „Vor vier Jahren hat die Bayerische Staatsregierung mit der Ankündigung einer grundsätzlichen und radikalen Reform des Landesentwicklungsprogramms große Hoffnungen geweckt. Mit dem vorgelegten LEP-Entwurf ist sie weit hinter ihren Ankündigungen zurückgeblieben. Sie sollte den Mut aufbringen, unter den von ihr selbst gesetzten Schlagworten „Entbürokratisierung, Deregulierung und Kommunalisierung“ die praxisgerechten Vorschläge der bayerischen Gemeinden und Städte aufzugreifen und für Bayern eine echte Vision zu entwickeln. Das erwarten Bayerns Bürgerinnen und Bürger, die überwiegend in den ländlichen Räumen des Freistaats leben, zu Recht.“

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 21.03.2013