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Staatskanzlei: Bericht der Justizministerin zu den Vorbereitungen zum NSU-Prozess

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute im Kabinett über den Stand der Vorbereitungen zum so genannten NSU-Prozess berichtet. Dabei ist die Ministerin auch auf die anhaltende Kritik an der Regelung des Gerichts zur Platzvergabe für Journalisten eingegangen.

Merk: „Die Gerichte in unserem Land sind unabhängig. Diesen tragenden Grundsatz unserer Rechtsordnung gilt es zu respektieren, auch wenn Entscheidungen eines Gerichts einmal nicht auf Gefallen stoßen. Im NSU-Prozess musste das Gericht zur Platzvergabe eine verfahrensleitende Entscheidung treffen. Und genau das hat es getan. Es hat eine Entscheidung getroffen, die aus seiner Sicht das geringste Revisionsrisiko in sich birgt. Die Bayerische Staatsregierung respektiert, achtet und schätzt die richterliche Unabhängigkeit als tragenden Grundpfeiler unserer demokratischen Rechtsordnung und wir respektieren auch die Entscheidung, die das Gericht im NSU-Prozess zur Platzvergabe getroffen hat.“

Die Entscheidung des Gerichts wird nun überprüft – auch diese Justitiabilität gerichtlicher Entscheidungen zeichnet unser Rechtssystem aus.

Merk: „Es gibt keinen Anlass, an unserem Rechtsstaat zu zweifeln, warten wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab. Im NSU-Prozess sollten wir nun das Wesentliche nicht aus den Augen verlieren: Die Einhaltung aller formellen Vorschriften und Regeln dient am Ende doch nur dazu, ein gerechtes und tragfähiges Urteil zu finden. Ein Urteil, das nicht vom Bundesgerichtshof mit einem Federstrich wegen Formverstößen hinweggefegt wird. Trotz aller verständlichen Emotionen gerade auf Seiten der Opferangehörigen hoffe ich, dass die öffentliche Diskussion wieder zum Kern des Verfahrens zurückfindet. Die schändlichen Taten des NSU gilt es aufzuklären und zu ahnden. Lassen wir das Gericht nun seine Arbeit machen.“

Staatskanzlei, PM v. 09.04.2013