Gesetzgebung

Staatskanzlei: Justizministerin Merk kündigt Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen an

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Merk: „Freistaat schafft Grundlage für sozialverträglichere Ausgestaltung von Mieterhöhungen in Ballungsräumen“

Bayerns Justizministerin Merk kündigte an, dem Ministerrat bereits in der kommenden Woche eine Verordnung vorzulegen, mit der Bayern rasch von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen wird, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Ballungsräumen von 20 Prozent auf 15 Prozent zu senken; die Verordnung soll sich zunächst auf die Landeshauptstadt München beziehen. Zugleich wird die Justizministerin zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden Kriterien für die rasche Einbeziehung weiterer Städte und Gemeinden erarbeiten.

Merk: „Damit wird Bayern rasch, effizient und passgenau die Grundlage für eine sozialverträglichere Ausgestaltung von Mieterhöhungen in Ballungsräumen schaffen.“

Staatskanzlei, PM v. 09.04.2013