Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kompensation bei unvermeidbaren Eingriffen in die Natur – Kabinett billigt neue Bayerische Kompensationsverordnung

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Mit der heute für die Verbandsanhörung freigegebenen neuen Bayerischen Kompensationsverordnung nimmt der Freistaat Bayern nach den Worten von Umweltminister Dr. Marcel Huber eine Vorreiterrolle beim Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ein.

Umweltminister Huber betonte: „Bayern hat eine neue und zukunftsweisende Basis für die Anwendung der Öko-Ausgleichsregelung erarbeitet. Entscheidend ist künftig vor allem die Qualität des Ausgleichs. Außerdem schaffen wir größere räumliche und zeitliche Flexibilität für Ausgleichsmaßnahmen.“

Im Mittelpunkt der neuen Regelung steht weiterhin die Wiedergutmachung der Folgen eines Eingriffs, ohne die bewährten Bayerischen Naturschutzstandards aufzugeben. Nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft, zum Beispiel beim Straßenbau, erfordern nach dem Bundesnaturschutzgesetz ökologische Ausgleichsflächen, um den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wieder herzustellen. Dabei sollen in Bayern zukünftig die vorhandenen Spielräume besser genutzt und die ökologischen Zusammenhänge in einem größeren Landschaftsraum betrachtet werden. Durch eine räumliche Entzerrung von Eingriff und Ausgleich können beispielsweise ertragreiche Ackerböden geschont werden, die bisher vor Ort als Ausgleichsfläche genutzt wurden. Zudem erhalten Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die von Landwirten ausgeführt werden können, einen höheren Stellenwert. Das eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für den Ausgleich.

Huber: „Die Eingriffsregelung ist das zentrale Reparaturinstrument für die Natur und zum Erhalt der hochwertigen bayerischen Landschaft. Kompensationsmaßnahmen können zukünftig gezielt dort durchgeführt werden, wo sie den größtmöglichen Nutzen für Natur und Landschaft bringen.“

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Stärkung von Ökokonten: Im Rahmen eines Ökokontos können Vorhabensträger bereits vor der Planung von Eingriffen auf Vorrat Ausgleichsflächen bereitstellen sowie Ausgleichsmaßnahmen darauf durchführen und später refinanzieren. Steht der Eingriff konkret an, kann der Vorhabensträger auf die Flächen des Ökokontos zurückgreifen.

Der Umweltminister: „Ziel ist es, einen höchstmöglichen ‚Ökoprofit‘ zu erreichen. Ökokonten machen den Ausgleich zeitlich flexibel. Mit Ökokonten können bereits vor den Baumaßnahmen Ausgleichsflächen geschaffen und als Rücklage verwendet werden. Das senkt Kosten, schafft größere Handlungsspielräume und beschleunigt Projekte.“

Durch die neue Regelung wird der Vollzug erleichtert und auf eine einheitliche Basis gestellt.

„Dadurch gewinnen alle Beteiligten: Natur, Vorhabensträger und Landwirte. Grundsatz muss aber bleiben: Die beste Fläche ist die, die wir nicht bebauen. Hier werden wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren und auch die Gemeinden weiter einbinden“, unterstrich Huber.

Im Zusammenhang mit der Beratung der neuen Kompensationsverordnung stellte Umweltminister Huber auch die flächenmäßigen Auswirkungen bei der Umsetzung der Energiewende dar. Neu zu errichtende Öko-Energieanlagen stellen allerdings nur einen untergeordneten Anteil am Flächenverbrauch dar.

Huber: „Für die Energiewende brauchen wir einen gesamtgesellschaftlichen Konsens. Deshalb müssen wir den Ausbau der Ökoenergien umwelt- und landschaftsverträglich steuern. Wir wollen unsere Ausbauziele erreichen und gleichzeitig Mensch und Umwelt möglichst wenig belasten.“

Die bis zum Jahr 2021 zu erwartenden Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie werden mit rund 11.000 Hektar voraussichtlich nur 0,16 Prozent der Landesfläche in Anspruch nehmen. Die erforderlichen Kompensationsflächen umfassen mit knapp 3.000 Hektar Fläche sogar nur 0,04 Prozent der Landesfläche. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil wies darauf hin, dass es trotz des zu erwartenden geringen Flächenverbrauchs gegen die notwendigen neuen Infrastrukturen wie Stromleitungen, Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kraftwerke vor Ort teilweise erhebliche Widerstände gebe.

Zeil: „Akzeptanz ist ein zentrales Thema eines innovationsorientierten Energieumbaus. Die Bereitschaft der Bürger mitzumachen, bekommen wir weniger durch formalisierte Beteiligungsverfahren als vielmehr dadurch, dass die Projekte durch alle politischen Kräfte geschlossen unterstützt werden und durch unermüdliche Aufklärungsarbeit. Hier müssen alle mithelfen.“

Die Bayerische Kompensationsverordnung wird nunmehr vor ihrer endgültigen Beschlussfassung durch das Kabinett den betroffenen Verbänden zur Anhörung übermittelt.

Staatskanzlei, PM v. 17.04.2013