Gesetzgebung

StMAS: Schärfere Gesetze gegen Zwangsprostitution – EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels

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„Menschenhandel und Zwangsprostitution gehören zu den abscheulichsten Verbrechen der modernen Gesellschaft! Opfer von Zwangsprostitution sind fast immer Frauen und Mädchen, die unmenschliche Qualen erleiden und sich aus eigener Kraft kaum aus ihrer Situation befreien können. Das Prostitutionsgesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 konnte gegen die kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution nur wenig ausrichten. Deshalb müssen wir jetzt die Gesetze verschärfen! Die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels (PDF, 794 KB), die in deutsches Recht umgesetzt werden muss, bietet hier eine hervorragende Gelegenheit, inzwischen erkannte Defizite anzugehen“, so Bayerns Frauen- und Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München.

Haderthauer weiter: „Bei der Verfolgung von Menschenhandel muss das Strafrecht praxistauglicher werden, um beispielsweise Opfer anhand objektiver Kriterien einfacher und eindeutiger identifizieren zu können. Ich begrüße daher den Vorstoß des Unionsfraktionsvorstandes in Berlin, mit schärferen Gesetzen der Zwangsprostitution den Boden zu entziehen. Es genügt aber nicht, nur das Strafgesetzbuch zu ändern! Wir benötigen auch eine umfassende Erlaubnispflicht für den Bordellbetreiber, die im Moment ohne jegliche Kontrollen tätig werden können. Ebenso müssen Veranstaltungen wie zum Beispiel Flat-Rate-Aktionen in Bordellen verboten werden. Außerdem müssen auch die Opfer von Menschenhandel mehr Unterstützung erhalten, aus dem Milieu auszusteigen, zum Beispiel durch bessere Information über ihre Rechte und über Hilfsmöglichkeiten. In Bayern gibt es bereits sieben Fachberatungsstellen der Organisationen JADWIGA und SOLWODI, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution professionell betreuen. Mein Ministerium hat ihre Arbeit im Jahr 2012 mit über 200.000 Euro unterstützt. Für 2013 stehen dafür sogar rund 80.000 Euro mehr zur Verfügung.“

StMAS, PM v. 17.04.2013