Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 eingebracht

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Die Bezüge werden angehobenAm 9. März 2013 haben die Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst der Länder vereinbart, dass die Tabellenentgelte der Beschäftigten des Freistaats Bayern rückwirkend ab 1. Januar 2013 um 2,65 v.H. und ab 1. Januar 2014 um 2,95 v.H. erhöht werden. Auszubildende erhalten anstelle der linearen Anhebung zum 1. Januar 2013 einen monatlichen Betrag von 50 Euro und nehmen an der linearen Erhöhung zum 1. Januar 2014 teil.

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Bezüge der bayerischen Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen zu übertragen. Im Einzelnen stellt sich die Anpassung hiernach wie folgt dar:

  • Lineare Anpassung rückwirkend ab 1. Januar 2013 2,65 v.H.
  • Lineare Anpassung ab 1. Januar 2014 2,95 v.H.

für Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen. Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht. Anwärter und Anwärterinnen erhalten ab 1. Januar 2013 einen monatlichen Betrag in Höhe von 50 Euro und ab 1. Januar 2014 zusätzlich 2,95 v.H.

Die Regelungen gelten unmittelbar für den von Art. 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) und Art. 1 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) erfassten Personenkreis.

Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2013/2014, LT-Drs. 16/16440 v. 17.04.2013

Anmerkung: Der Gesetzentwurf enthält Übersichten über die ab dem 1. Januar 2013 sowie über die ab dem 1. Januar 2014 gültigen Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, W, R und C kw sowie entsprechende Übersichten für Strukturzulagen, Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen, Familienzuschlag, Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5, die Auslandsbesoldung, die Mehrarbeitsvergütungssätze und den Anwärtergrundbetrag.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) shoot4u – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2013041701