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Datenschutzbeauftragter: Datenschutzverstöße bayerischer Behörden durch die direkte Einbindung von Social Plugins (Like-Button etc.) in ihren Internetauftritt

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Die Prüfung von 5592 Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen hat ergeben, dass 66 davon Social Plugins unzulässig verwenden.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hat heute 66 bayerische öffentliche Stellen aufgefordert, die unzulässige direkte Einbindung von Social Plugins in ihren Internetauftritt zu unterlassen. Denn andernfalls erhält beispielsweise Facebook unzulässig Daten von Nutzern, die eine Behördenwebseite besuchen, wenn die Behörde den Like-Button („Gefällt mir“) von Facebook direkt eingebunden hat. Dies erfolgt ohne gesetzliche Grundlage und ohne Möglichkeit von Seitenbesuchern, dies vor dem Seitenaufruf zu erkennen.

Dr. Thomas Petri: „Zur Einbindung von Social Plugins in die Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen hatte ich im November 2012 eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Auch in meinem im Januar 2013 veröffentlichten 25. Tätigkeitsbericht (unter Nr. 1.3) hatte ich auf die Rechtswidrigkeit einer direkten Einbindung hingewiesen. Ich begrüße zwar, dass die ganz überwiegende Anzahl der aktuell geprüften Stellen keine Social Plugins direkt in ihre Webseiten einbindet. Gegen bayerische öffentliche Stellen, die weiterhin Social Plugins direkt in ihre Webseiten einbinden, werde ich allerdings konsequent vorgehen. Dies gilt umso mehr, als es mit der sogenannten 2-Klick-Lösung eine Variante gibt, bei der nicht bereits mit Aufruf der Behördenwebseite Daten an Facebook & Co fließen.“

Bei der 2-Klick-Lösung muss zunächst ein Vorschaltbutton angeklickt werden, bevor das Social Plugin aktiviert wird. Vor Betätigung des Vorschaltbuttons besteht damit auch die Möglichkeit, den Nutzer über Folgen der Betätigung des Vorschaltbuttons zu informieren.

Die Orientierungshilfe zu Social Plugins auf Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen ist auf www.datenschutz-bayern.de im Bereich „Themen“ -> „Medien und Telekommunikation“ veröffentlicht.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, PM v. 22.04.2013