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Staatskanzlei: Auswirkungen der Bundeswehrreform in Oberbayern

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Staatskanzleichef Thomas Kreuzer hat heute über die Auswirkungen der Bundeswehrreform in Oberbayern berichtet.

Kreuzer: „Neben Schwaben ist Oberbayern von der Bundeswehrstrukturreform besonders stark betroffen. Auch aufgrund der günstigen gesamtwirtschaftlichen Situation im Regierungsbezirk sind die oberbayerischen Standortkommunen auf gutem Wege, den Strukturwandel erfolgreich zu meistern. Die Bayerische Staatsregierung wird sie dabei auch weiterhin kräftig unterstützen. Wir lassen unsere Kommunen nicht im Stich.“

Zwar hat die Staatsregierung nach den Worten von Kreuzer erreichen können, dass beispielsweise die traditionsreiche Gebirgsjägerbrigade 23 „Bayern“ mit ihren oberbayerischen Standorten in Bad Reichenhall, Mittenwald, Bischofswiesen und Ingolstadt erhalten bleiben. Auch der Erhalt der Wehrtechnischen Dienststelle und des Flugplatzes in Manching war ein wichtiger Erfolg bayerischer Politik. Gleichwohl treffen die Standortschließungen und Truppenreduzierungen die Region stark. Von den bislang in Oberbayern stationierten 21.820 Soldatinnen und Soldaten sollen im Zuge der Reform rund 7.760 Dienstposten abgebaut werden. Betroffen sind insbesondere die Standorte Fürstenfeldbruck, Penzing, München, Erding, Altenstadt und Feldafing.

Kreuzer: „Durch Infrastrukturmaßnahmen, regionale Wirtschaftsförderung oder durch Städtebauförderung unterstützt der Freistaat die betroffenen Standortkommunen bereits jetzt. Bayern hat im Nachtragshaushalt 2012 insgesamt 14 Millionen Euro zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Konversionsfolgelasten zur Verfügung gestellt. Im aktuellen Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 sind nochmals Sondermittel in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro eingeplant. Die Städte Penzing, Erding, Manching, Altenstadt, Feldafing und Fürstenfeldbruck wurden in das Landesprogramm Militärkonversion der Städtebauförderung aufgenommen. Wo immer wir gezielt unterstützen können, tun wir dies!“

In diesem Zusammenhang betonte der Staatskanzleichef aber auch die besondere Verantwortung des Bundes.

Kreuzer: „Trotz aller Hilfe vom Freistaat Bayern, bleibt es dabei, dass der Bund die Hauptverantwortung für die nachteiligen strukturellen, städtebaulichen und regionalen Folgen der Bundeswehrreform trägt. Gerade in Oberbayern wird es für ein Gelingen der Konversion entscheidend darauf ankommen, dass die Standortgemeinden die frei werdenden Grundstücke zu verbilligten Preisen erwerben können. Bei hohen Immobilienpreisen nützt den Gemeinden ein Erstzugriffsrecht herzlich wenig, wenn die anzukaufenden Flächen die finanziellen Möglichkeiten kommunaler Haushalte übersteigen. Eine vernünftige städtebauliche Entwicklung wird so nicht möglich sein. Hier muss sich der Bund noch ganz erheblich bewegen, um seiner Verantwortung gerecht zu werden.“

Staatskanzlei, PM v. 23.04.2013