Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundesratsministerin Müller zum Bundesrat am 3. Mai

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„Abbau der kalten Progression noch in dieser Legislaturperiode, Realeinkommen von Arbeitnehmern und Familien stärken! / Vertrauliche Geburt ist Schritt in die richtige Richtung, Babyklappe aber weiterhin unverzichtbar / Entschiedenes Vorgehen gegen schwarze Schafe im Inkassowesen, unzulässige Gewinne abschöpfen / Neues Gesetz stärkt Informationsrechte des Bundesrats in EU-Angelegenheiten, mehr Mitwirkungsrechte bleiben aber auf der Tagesordnung“

Entschließungsantrag Hessens und Bayerns zum Abbau der kalten Progression

Bundesratsministerin Emilia Müller kündigte einen Entschließungsantrag Hessens und Bayerns (BR-Drs. 304/13) zur Bekämpfung der kalten Progression und Stärkung der Nettorealeinkommen an:

„SPD und Grüne verhindern mit ihrer starrsinnigen, rein parteipolitisch motivierten Blockadehaltung im Vermittlungsausschuss seit Dezember letzten Jahres einen Abbau der kalten Progession und damit eine notwendige Entlastung der Bürger. Dies wollen wir im Interesse von Arbeitnehmern und Familien nicht hinnehmen. Wir fordern deshalb in einem Entschließungsantrag eine Anpassung des Lohn- und Einkommensteuertarifs zur Bekämpfung der kalten Progression noch in dieser Legislaturperiode. Die Bürger sollen bei Lohnerhöhungen, die nur den Kaufkraftverlust ausgleichen, nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.“

Müller betonte, dass die Staatsregierung anders als die von SPD und Grünen geführten Länder an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht:

„Die SPD-geführten Länder wollen ihre Haushalte auch auf Kosten der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen sanieren. Wir dagegen wollen Realeinkommen erhalten. Der Abbau der kalten Progression ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Netto vom Brutto. Die wirtschaftliche Stärke Deutschlands muss sich für Familien und Arbeitnehmer auch bei den Steuern auszahlen.“

Zum Gesetz zur vertraulichen Geburt

Bundesratsministerin Emilia Müller: „Mit der vertraulichen Geburt wird Schwangeren in verzweifelter Lage geholfen. Mütter können künftig ohne Preisgabe ihrer Identität ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um für Mutter und Kind riskante heimliche Geburten zu vermeiden.“

Die Ministerin machte sich daneben für verbesserte Beratungskonzepte stark, um möglichst viele Mütter in großer Not mit diesem Angebot zu erreichen. Für Frauen in äußersten Notsituationen brauchen wir, so die Ministerin, zudem weiterhin die Babyklappe.

„Dies ist wichtig, weil auch damit durch die sofortige professionelle Betreuung Kinder gerettet werden können“, so Müller.

Redaktionelle Anmerkung: Zum Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, BT-Drs. 17/12814: hier (PDF, 575 KB).

Zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Bayern unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BT-Drs. 17/13057; PDF, 768 KB). Im Bereich Inkassowesen strebt die Staatsregierung darüberhinaus noch weitergehende Regelungen an.

Emilia Müller: „Es ist sehr gut, dass die Bundesregierung für Inkassounternehmen Mindestinformationspflichten einführen will und damit eine Forderung Bayerns umsetzt, die wir schon vor zwei Jahren in den Bundesrat eingebracht haben. Im Interesse der Verbraucher müssen wir aber noch entschiedener gegen schwarze Schafe bei Inkassoinstituten vorgehen. Wenn Inkassofirmen in unzumutbarer Weise Verbraucher unter Druck setzen und mit überzogenen Forderungen konfrontieren, sollten solche Praktiken mit einem Berufsverbot geahndet werden können. Zudem müssen wir unterbinden, dass sich Unternehmen durch unseriöse Geschäftsmodelle bereichern. Unseriöse Gewinne sollen an einen Fonds zur Kompensation von Prozesskosten der Verbraucherverbände fließen.“

Zum Gesetz zur Zusammenarbeit von Bund und Länder in EU-Angelegenheiten (EuZBL)

Bundesratsministerin Emilia Müller wertete die vorliegende Novelle des EuZBLG (BR-Drs. 342/13) als wichtigen Schritt in die richtige Richtung zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Länder in EU-Angelegenheiten:

„Es ist gut, dass die Verhandlungen der letzten Wochen und Monate mit der Bundesregierung über die Informationsrechte der Länder in EU-Angelegenheiten nun zu einem guten Ergebnis geführt haben. Der Gesetzentwurf bringt den Bundesrat bei den Informationsrechten auf Augenhöhe mit dem Bundestag. Er entspricht den Bestimmungen für den Bundestag und bekräftigt so die Stellung des Bundesrats als zweite Kammer des deutschen Parlaments.“

Gleichzeitig mahnte die Ministerin weitergehende Mitwirkungsrechte des Bundesrats an. Konkret forderte Müller, dass beispielsweise bei künftigen Vertragsänderungen oder bei EU-Beitrittsverhandlungen die Länder verstärkt eingebunden werden müssen.

„Der Ausbau der Mitwirkungsrechte bleibt für Bayern auf der Tagesordnung“, so Emilia Müller.

Staatskanzlei, PM v. 02.05.2013