Gesetzgebung

StMJV: Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

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Zum 15. Mai 2013 tritt in Bayern die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bezogen auf die Landeshauptstadt München in Kraft.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zu diesem Anlass: „Die Menschen brauchen bezahlbare Wohnungen – auch in Ballungsgebieten! Bayern handelt! Das Mietrechtsänderungsgesetz des Bundes gibt den Ländern seit Mittwoch die Möglichkeit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit einer angespannten Wohnungsmarktlage von 20 Prozent auf 15 Prozent herabzusetzen. Und das machen wir, so schnell wie möglich, zum Schutz der Mieter!“

Merk weiter: „Es geht in einem ersten Schritt darum, schnell dort einzugreifen, wo das Problem besonders massiv ist und die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in besonderer Weise gefährdet ist. In einem zweiten Schritt wollen wir die gesenkte Kappungsgrenze dann auf weitere bayerische Städte und Gemeinden mit Wohnungsmangel ausdehnen.“

Um Städte und Gemeinden mit einer solchen Wohnungsmangellage festlegen zu können, hat die Staatsregierung am 17. April 2013 Kriterien beschlossen und das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz beauftragt, hierzu auf dieser Grundlage und in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden die Gemeinden zu befragen.

StMJV, PM v. 03.05.2013