Gesetzgebung

GVBl (9/2013): Kappungsgrenzesenkungsverordnung verkündet

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Die Kappungsgrenzesenkungsverordnung v. 03.05.2013 ist verkündet worden. Mit dieser wird die Verordnung über die Gebiete mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Wohnungsgebieteverordnung – WoGeV) geändert und bezogen auf die Landeshauptstadt München die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 v.H. festgesetzt.

GVBl Nr. 9/2013 v. 14.05.2013

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