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Bayerischer Städtetag: Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich – Verteilungsgerechtigkeit der Schlüsselzuweisungen wird untersucht

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Die zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs eingerichtete Arbeitsgruppe, in der unter anderen die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind, hat sich nach einer Anhörung verschiedener Experten aus Forschung und Wissenschaft auf einen Gutachter verständigt. Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) wird die Verteilungsgerechtigkeit der Gemeindeschlüsselzuweisungen untersuchen.

Im Rahmen des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2013 war unter anderem die weitere Fortentwicklung des Finanzausgleichs Gegenstand der Beratungen. Die Verteilungssystematik bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen stand dabei im Fokus. In den Finanzausgleichsverhandlungen wurden bereits für das Jahr 2013 Änderungen an der Hauptansatzstaffel vorgenommen.

So wurde der Eingangssatz von 108 auf 112 Prozent für Gemeinden bis 5.000 Einwohner angehoben und eine Kappung bei 150 Prozent vorgenommen. Die Umverteilung von etwa 70 Millionen Euro von den großen hin zu den kleinen Gemeinden hat der Bayerische Städtetag solidarisch mitgetragen. Von verschiedenen Seiten werden immer wieder Beispiele angeführt, die bei isolierter Betrachtung ein Ungerechtigkeitsempfinden bewirken sollen (insbesondere ist hier die Kritik an der Nichtanrechnung der dem Nivellierungshebesatz übersteigenden Gewerbesteuereinnahmen zu nennen). Dabei werden andere, diesen Beispielen zum Teil entgegen stehende Fakten außer Acht gelassen.

Wie in der Präambel zum Gutachtensauftrag richtig formuliert wurde, muss das Ziel der Untersuchung eine objektive Aufarbeitung der Verteilungsgerechtigkeit anhand nachprüfbarer Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich Kriterien sein und die daraus folgenden Handlungsbedarfe aufzeigen.

Die Gutachter sollen in einem ersten Schritt die Ergebnisgerechtigkeit der geltenden Regelungen der Gemeindeschlüsselzuweisungen untersuchen. Dabei werden insbesondere die in der jüngeren Vergangenheit vorgenommenen Anpassungen (zum Beispiel Demografiefaktor) zu bewerten sein. Dazu gehören auch die deutlichen Verschiebungen bei der Investitionspauschale zu Gunsten der kleinen Gemeinden.

Im weiteren Verfahren sollen die Gutachter Wege aufzeigen, wie etwaige Verteilungsungerechtigkeiten beseitigt werden können und wie die Systematik und die Transparenz verbessert werden können. Dabei wird insbesondere von den Experten zu den von der Arbeitsgruppe bereits formulierten Fragestellungen zur Steuerkraftberechnung (Anpassungsbedarf bei den Nivellierungshebesätzen, Anreizfunktion zur Stärkung der eigenen Steuerkraft, Abstellen auf Mehrjahresdurchschnitte bei der Steuer- und Umlagekraft) und Bemessung der Aufgabenbelastung (Ausgestaltung Hauptansatzstaffel, Demografie, Zentralitätsfunktionen, Soziallastenansatz) Stellung genommen.

Die gutachterliche Untersuchung soll in enger Abstimmung mit der staatlich-kommunalen Arbeitsgruppe erfolgen und wird voraussichtlich im April 2014 abgeschlossen sein, so dass etwaige Änderungen vielleicht schon für den Finanzausgleich 2015 vorgenommen werden können. Der Bayerische Städtetag wird über den weiteren Fortgang berichten.

Bayerischer Städtetag, Informationsbrief Nr. 5/2013 (PDF, 116 KB)