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AKDB: Schon das 1000. Standesamt in Bayern nutzt die elektronischen Personenstandsregister

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Zu Jahresbeginn 2013 fiel für die Kommunen in Bayern der Startschuss zur Einführung der elektronischen Registerführung im Personenstandswesen. Ab 1. Januar begann auch die AKDB mit den Schulungen der Standesbeamten und der kontinuierlichen Anbindung aller 1.236 Standesämter: Mit der Stadt Simbach am Inn in Niederbayern war heute bereits das 1000. Standesamt an der Reihe.

Die Einführung bedeutet für die Standesämter einen erheblichen Einschnitt, entfällt doch ab dem Zeitpunkt der elektronischen Registerführung das Führen der bisherigen papiergebundenen Personenstandsbücher. Alle Beurkundungen werden zukünftig nur mehr in elektronischen Registern geführt (Register für Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle).

Hintergrund des Vorhabens ist das neue Personenstandsgesetz (PStG). Danach sind ab dem 1. Januar 2014 bundesweit alle Standesämter verpflichtet, ihre Personenstandsregister elektronisch zu führen. Der Freistaat Bayern hat sich bei der Umstellung der Standesämter auf die elektronische Registerführung dafür entschieden, die elektronischen Personenstandsregister in Bayern bei der AKDB zentral zu betreiben.

Die AKDB ist zuversichtlich, dass bis zum 30. Juni 2013, wie zu Beginn des ehrgeizigen Projektes geplant, alle bayerischen Standesämter an die elektronischen Register angebunden sind und noch vor dem gesetzlich vorgegebenen Termin elektronisch beurkunden, so wie es der Freistaat Bayern als Ziel formuliert hatte. Die AKDB möchte ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass der erfolgreiche Verlauf des Projektes ohne das vorbildliche Engagement der Standesbeamtinnen und Standesbeamten nicht möglich gewesen wäre.

AKDB, PM v. 23.05.2013